Die Plattform Netzpolitik.org hat den Entwurf des Staatsvertrages für ein „Gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung“ (GKDZ) geleakt. Dazu erklärt Juliane Nagel, Sprecherin für Datenschutz der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag: Der Plan, ein solches Zentrum zu errichten, hat das Parlament bereits im vergangenen Jahr beschäftigt. Dem Wunsch nach mehr Informationen war vom zuständigen Minister des Inneren nur zögerlich nachgekommen worden. Dass das Parlament durch andere Quellen unterrichtet wird anstatt durch das sächsische Innenministerium, das das Projekt federführend umsetzt, ist ein Skandal für sich.

Für die Linksfraktion stellt sich weiterhin die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Projektes.

Das Zentrum soll „zentrale Dienstleisterin der Trägerländer auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung“ sein und dabei „Daten aus polizeilichen Telekommunikationsüberwachungen (Kernaufgabe)“ verarbeiten. Der Berliner Datenschutzbeauftragte verweist in seiner Stellungnahme zum nun öffentlich gewordenen Staatsvertragsentwurf zu Recht darauf, dass es einer strengen Zweckbindung der Datenverarbeitung und eines klar definierten Aufgabenumfangs bedarf. Beides fehlt im Entwurf. Dies betrifft auch Regelungen zum Datenschutz, die den Ländern obliegen. Es ist nicht erkennbar, unter welchen Voraussetzungen Daten gelöscht, berichtigt und gesperrt werden können oder welche Rechte Betroffene haben.

Die Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen muss nachvollziehbar sein und sich durch einen sensiblen, verantwortungsbewussten Umgang auszeichnen. Dies erscheint vor allem im Freistaat Sachsen wichtig, wo 2011 im Rahmen einer massenhaften Funkzellenabfrage hunderttausende Verbindungsdaten von Demonstrierenden widerrechtlich erhoben wurden.

Ich erwarte eine schleunigste parlamentarische Befassung und endlich die Information der Öffentlichkeit über dieses Gebilde. Die auf netzpolitik.org erwähnte Stellungnahme des sächsischen Datenschutzbeauftragten sollte dem Landtag unverzüglich zur Kenntnis gegeben werden. Das bis jetzt gezeigte Verhalten der Causa GKDZ lässt jedenfalls kaum das Vertrauen in eine wirksame Kontrolle dieser länderübergreifenden Behörde wachsen.

Entwurf des Staatsvertrages auf Netzpolitik.org
https://netzpolitik.org/2016/wir-veroeffentlichen-entwurf-des-staatsvertrags-zum-gemeinsamen-ueberwachungszentrum-von-fuenf-bundeslaendern/

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