Gestern brachten die Koalitionsfraktionen im Sächsischen Landtag einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Bildungsempfehlung für den Übergang auf die weiterführenden Schularten auf den Weg. Dazu sagt der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Lothar Bienst: „Unser Ziel war es, die Neuregelung zur Bildungsempfehlung im Rahmen der Novellierung des Schulgesetzes zu schaffen. Das wäre die einfachste Lösung gewesen. Doch leider ist das parlamentarische Verfahren noch nicht soweit, damit dieses zeitnah geschehen kann. Deshalb müssen wir im Interesse der Eltern und Schüler jetzt eine gesonderte Regelung zur Bildungsempfehlung treffen.“

Bienst: „Die Bildungsempfehlung hat sich bewährt. Lehrer geben mit ihr Eltern und Schülern eine klare und treffsichere Orientierung für die schulische Zukunft. Daran möchten wir festhalten und verankern deshalb den anerkannten Notendurchschnitt von 2,0 im Gesetz. Zusätzlich folgen wir der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts und legen fest, dass die Eltern das letzte Wort über die schulische Laufbahn ihrer Kinder haben.  Damit ist der in der Verfassung des Freistaates festgeschriebene Elternwille gesetzlich garantiert.“

„Ich gehe davon aus, dass die meisten Eltern der Bildungsempfehlung folgen und dem Urteil der Lehrer vertrauen. Denn diese können aus ihrer alltäglichen Arbeit und fachlichen Kompetenz den Leistungsstand der Schüler objektiv beurteilen“, betont der CDU-Bildungsexperte.

Hintergrund: Bisher wurden die Kriterien für die Bildungsempfehlung im Rahmen einer Verordnung durch das Kultusministerium festgelegt. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hatte am 20. Oktober 2016 diese Praxis für unzureichend erklärt. Der Sächsische Landtag ist in der Pflicht, diese Kriterien selbst zu formulieren.

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