Zu den Ergebnissen der heutigen Sondersitzung des Landtags-Rechtsausschusses zur „Spiegel“-Veröffentlichung über Verfassungsschutz/„Gruppe Freital“ erklärt Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag: Es war richtig, diese Sondersitzung zu beantragen. Denn es gibt erheblichen Aufklärungsbedarf zu den Widersprüchen zwischen dem, was dem Ausschuss durch die Staatsregierung am 28. April gesagt wurde, und dem, was dieser Tage im „Spiegel“ zu lesen war.

Bestätigt hat sich nach unserer Einschätzung, dass der Hinweisgeber vom Herbst 2015 über die Polizei selbst mit dem Verfassungsschutz zusammengebracht wurde. Einzelheiten sollen der Parlamentarischen Kontrollkommission in der Sitzung am Dienstag mitgeteilt werden.

Fakt ist auch, dass der Betreffende als Zeuge gehört worden ist, nachdem ihm durch Polizei und Staatsanwaltschaft Vertraulichkeit zugesagt wurde. Diese Vertraulichkeit hat im Juli 2016 die Generalbundesanwaltschaft wieder aufgehoben, da der Zeuge mutmaßlich Mittäter ist. Seit wann das bekannt ist, ist strittig.

Eine Reihe weiterer Fragen zu den Geschehensabläufen dazwischen sind offen, so dass der Ausschuss unseren Antrag noch nicht abgestimmt hat, sondern die Behandlung am 23. November fortgesetzt wird.

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