Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, Klaus Bartl, erklärt zur Berichterstattung über die Strafanzeige an den Generalbundesanwalt wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt sowie Urkundenunterdrückung im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die rechtsterroristische „Gruppe Freital“: Wenn sich ein gestandener Strafverteidiger wie der Dresdner Rechtsanwalt Prof. Endrik Wilhelm veranlasst sieht, beim Generalbundesanwalt Strafanzeige zu stellen, da er bei verfahrensbefassten, auch sächsischen Kriminalisten und Staatsanwälten den Vorwurf eines „erweiterten Anfangsverdachts“ der Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Daten- sowie Urkundenunterdrückung sieht, ist eine neue Qualität in dieser Affäre erreicht.

Auch Vertreter der CDU-Landtagsfraktion können die Sache nicht mehr als „politische Wellen“ der Linken abtun, „die aber im Sande verlaufen“ werden (Erklärung des rechtspolitischen Sprechers der CDU-Fraktion vom 17.11.2016).

Es steht nunmehr der Verdacht im Raum, dass in einem Strafverfahren um die Bildung einer terroristischen Vereinigung, die sich zu Brand- und Sprengstoffanschlägen und versuchten Mordhandlungen zusammengeschlossen hat, eklatant gegen den Grundsatz der Aktenvollständigkeit und Aktenwahrheit verstoßen worden ist. So soll eine E-Mail des ursprünglichen Informationsgebers, in der er um einen früheren Vernehmungstermin gebeten hat, aus den Akten verschwunden sein.

Zudem wird gerügt, dass die Dresdner Staatsanwaltschaft dem Zeugen trotz dessen Beteiligung an einem Anschlag auf ein alternatives Zentrum in der Dresdner Overbeckstraße Vertraulichkeit zugesichert habe. Das wäre ein eklatanter Verstoß gegen die verbindlichen Richtlinien für Strafverfahren. Diese gemeinsame Richtlinie der Justizminister und -senatoren sowie der Innenminister und -senatoren der Länder über die Inanspruchnahme von Informanten sowie über den Einsatz von Vertrauenspersonen (V-Personen) und verdeckten Ermittlern im Rahmen der Strafverfolgung bestimmt nämlich, dass die Bindung an eine Vertraulichkeitszusage grundsätzlich entfällt, wenn sich eine strafbare Tatbeteiligung des Empfängers der Zusicherung herausstellt. Einem schon ausgemachten Mittäter kann man sie erst gar nicht gewähren.

Für die Linksfraktion ist völlig inakzeptabel, dass das seit April 2016 mit dieser Angelegenheit befasste Parlament nun eine Woche nach der jüngsten Sondersitzung des Rechtsausschusses auch diese Neuigkeit nicht von den zuständigen Vertretern der Staatsregierung erfährt. Erneut verfährt die von der CDU geführte sächsische Staatsregierung nach dem Motto: Fehler passieren überall, nur nicht in Sachsen.

Nun müssen endlich alle Fakten auf den Tisch. Dies wird unsere Fraktion einfordern. Das Parlament hat offensichtlich noch viel Aufklärungsarbeit vor sich.

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