Staatsminister Prof. Dr. Georg Unland hat heute die Auswirkungen der aktuellen November-Steuerschätzung für Sachsen vorgestellt. Für das aktuelle Jahr sind im sächsischen Staatshaushalt Steuereinnahmen von rund 13,39 Mrd. Euro zu erwarten. Die Prognose der Mai-Schätzung wird damit deutlich um 379 Mio. Euro übertroffen. Im Jahr 2017 stehen gegenüber der Schätzung vom Mai voraussichtlich um 211 Mio. Euro und im Jahr 2018 um 84 Mio. Euro höhere Steuereinnahmen zur Verfügung.

Prof. Unland dazu: „Für den Zuwachs in diesem Jahr gibt es zwei Ursachen: Der Freistaat profitiert von der bundesweit verbesserten Einnahmeschätzung. Der größere Teil des Betrages entfällt jedoch auf Umsatzsteuermittel für die anteilige Kostenübernahme im Bereich Asyl und Integration, die der Bund den Ländern bis Jahresende erst noch auszahlen wird.“ Die angekündigten Entlastungen durch den Bund wirken sich auch in 2017 und 2018 signifikant auf die Einnahmen aus.

Der Finanzminister weiter: „Diese Steigerungen sind auch in den nächsten Jahren notwendig, um die Ausgaben, die dem Freistaat im Bereich Asyl und Integration entstehend, teilweise aufzufangen. Über die durch die Koalitionsfraktionen für den kommenden Doppelhaushalt bereits beschlossenen Vorhaben hinaus gibt es keinerlei Spielraum für weitere Ausgabenwünsche.“

Von der November-Steuerschätzung profitieren auch die sächsischen Gemeinden. Anders als noch im Mai konnte hier insbesondere die Prognose für das Aufkommen der Gewerbesteuer erhöht werden. In 2016 werden gemäß der Schätzung die kommunalen Steuereinnahmen um 45 Mio. Euro und im nächsten Jahr um 54 Mio. Euro höher ausfallen. Ab 2018 erhalten auch die Kommunen umfangreiche Umsatzsteuerentlastungen im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz. Im Vergleich zu den bisherigen Prognosen stehen dann insgesamt Steuermehreinnahmen von über 130 Mio. Euro jährlich zur Verfügung.

Im sächsischen Finanzausgleich zwischen dem Land und der kommunalen Ebene hat die aktuelle Schätzung vergleichsweise nur geringe Auswirkungen, die nun gemeinsam mit den neuen Steuerprognosen in die schon laufenden parlamentarischen Beratungen zum neuen Doppelhaushalt 2017/2018 eingehen.

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