Sachsens Umweltminister Thomas Schmidt hat heute (14. März 2017) über die Positionierung Sachsens zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines künftigen Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Stoffe berichtet. Der Freistaat Sachsen lehnt mehrere Regelungen im Entwurf des Standortauswahlgesetzes ab. Dieser soll nächste Woche durch den Bundestag und am 31. März 2017 dann auch durch den Bundesrat beschlossen werden.

„Sachsen bekennt sich zu einem transparenten, wissenschaftsbasierten und ergebnisoffenen Endlagersuchverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit in jeder Stufe des Verfahrens und auch zu der Maßgabe, dass zunächst alle Regionen Deutschlands in die Standortauswahl einbezogen werden“, sagte Umweltminister Thomas Schmidt.

Der Gesetzentwurf lässt aber für einige Festlegungen eine wissenschaftliche Begründung vermissen. „Ich habe kein Verständnis, dass die grundsätzlich für ein Endlager geeigneten Gesteinsformationen, also Ton-, Salz- und Kristallingestein, nicht gleichbehandelt werden sollen“, so Schmidt weiter.

Bereits in seinem Sondervotum zum Bericht der Kommission „Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“ hatte Sachsen deutlich gemacht, dass Endlagerkonzepte auf Basis der natürlichen Einschlusswirkung geeigneter Gesteine Vorrang haben müssen. Der Gesetzentwurf sieht allerdings nur bei Kristallingesteinen Ausnahmen vor. Dabei soll die Sicherheit durch zusätzliche Spezialbehälter bzw. durch geotechnische Barrieren gewährleistet werden. Solche Behälter sind derzeit noch nicht einmal entwickelt.

„Niemand kann garantieren, dass menschliche Vorrichtungen und geotechnische Maßnahmen für eine Million Jahre halten! Daher muss zuerst nach Standorten mit natürlicher Schutzwirkung gesucht werden. Warum zusätzliches Risiko schaffen? Nur wenn wider Erwarten in Deutschland kein solcher Standort gefunden wird, dann muss auf ein Behälterkonzept zurückgegriffen werden. Diese Möglichkeit ist dann aber auch für Salz und Ton zu untersuchen“, so der Minister weiter.

Sachsen kritisiert auch die Regelung, dass die Anforderung an die Mächtigkeit des Gebirgsbereichs, der die Abfälle einschließen soll, nur bei Kristallingestein abgeschwächt wurde. Eine wissenschaftliche Begründung dazu fehlt ebenfalls im Gesetzentwurf.

Das Standortauswahlgesetz wird darüber hinaus den Export von hochradioaktiven Abfällen aus Forschungsreaktoren regeln. Erlaubt wäre dieser nur noch in sehr engen Grenzen. Ein Abtransport der Brennelemente aus dem Rossendorfer Forschungsreaktor war von Sachsen schon lange beabsichtigt und wurde im Jahr 2010 durch den Bund gestoppt.

Mit dem Gesetzentwurf würde er endgültig unterbunden. „Sachsen steht schon seit Jahrzehnten für diese DDR-Altlast in Verantwortung, während der Bund unsere Optionen weiter einschränkt. Die finanziellen Folgen für den Freistaat werden nicht berücksichtigt. Das nehmen wir nicht länger hin“, sagte Schmidt. Diese Sonderlast Sachsens wurde auch von der Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe erkannt und der Bund gebeten, mit dem Freistaat Sachsen eine Lösung zu finden. Dies wurde im Gesetz jedoch nicht aufgegriffen. „Wenn der Bund ohnehin schon bald die Verantwortung für alle Zwischenlager und die Brennelemente aus den Leistungsreaktoren übernimmt, dann soll dies auch die Brennelemente aus Rossendorf umfassen. Dann trägt der Bund die finanziellen Folgen seiner Entscheidungen zukünftig auch selbst. Wir erwarten baldige Gespräche mit dem Bund über eine für Sachsen akzeptable Lösung“, so der Minister abschließend.

Hintergrund: Die vom Bundestag eingesetzte Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ (Endlagerkommission) erarbeitete innerhalb von zwei Jahren einen Bericht, der am 28. Juni 2016 veröffentlicht wurde. Dieser Kommission gehörten Vertreter aus der Wissenschaft, von Kirchen, der Gewerkschaften, von Umweltverbänden und Energieversorgern sowie Politiker an, unter ihnen auch Sachsens Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Thomas Schmidt, und Prof. Dr. Wolfram Kudla von der Technischen Universität Bergakademie Freiberg.

Aufgabe der Kommission war es, auf wissenschaftlicher Basis Kriterien festzulegen, die ein künftiger Standort für ein Endlager für hochradioaktive Stoffe erfüllen muss sowie Verfahrensvorschläge, wie eine Auswahl des endgültigen Standortes erfolgen soll. Insgesamt wurde mit dem Bericht eine gute Grundlage geschaffen, um die Standortauswahl beginnen zu können. In drei Phasen (Festlegung von Standortregionen anhand vorhandener geowissenschaftlicher Daten; übertägige Erkundung von Standortregionen; untertägige Erkundung von Standorten) erfolgt die eigentliche Auswahl. In allen Phasen werden Sicherheitsuntersuchungen unter Berücksichtigung planungswissenschaftlicher Kriterien und sozioökonomischer Potenzialanalysen durchgeführt.

Die Empfehlungen aus diesem Bericht dienten als Grundlage für den Gesetzesentwurf, der am 8. März 2017 fraktionsübergreifend von CDU/CSU, SPD und Grünen dem Bundestag vorgelegt wurde. Die Abstimmungen dazu werden im Bundestag voraussichtlich in der kommenden Woche und im und Bundesrat am 31. März 2017 behandelt.

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