Verkehrsminister Martin Dulig und Finanzminister Georg Unland haben sich heute auf eine Aufstockung der Mittel für den kommunalen Straßen- und Brückenbau verständigt. „Ich freue mich, dass wir jetzt weitere 60 Millionen Euro für den Ausbau und Erhalt der kommunalen Straßen bereitstellen können. Damit können nun alle vorliegenden förderfähigen Anträge bewilligt werden“, so Martin Dulig. „In 2017 fließen damit insgesamt rund 211 Millionen Euro in die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben der sächsischen Kommunen, Städte und Landkreise.“

„Mit dieser Aufstockung stellt der Freistaat den sächsischen Kommunen erheblich mehr Mittel für den Straßenbau zur Verfügung. Das ist Ausdruck der guten Partnerschaft zwischen Land und kommunaler Ebene. Die Städte und Gemeinden sind jetzt aber auch gefordert, die Maßnahmen zügig umzusetzen“, so Georg Unland.

Die in diesem Jahr bisher zur Verfügung stehenden Mittel hatten nicht ausgereicht, um alle vorliegenden Förderanträge bewilligen zu können. Neben den gebundenen Mitteln für bereits laufende Maßnahmen lagen bis Ende April weitere rund 250 neue bewilligungsfähige Anträge für kommunale Straßen- und Brückenbauvorhaben vor. Eine Übersicht dieser Maßnahmen kann der Anlage entnommen werden.

Zu den ursprünglich im Doppelhaushalt verfügbaren Mitteln von 119 Millionen Euro kamen im April rund 32 Millionen Euro Ausgabereste aus 2016 sowie die jetzt zusätzlichen 60 Millionen Euro hinzu. Die gesamten Mittel (211 Millionen Euro) teilen sich entsprechend Förderrichtlinie auf in Einzelmaßnahmen (Teil A) mit 151 Millionen Euro und in eine Instandsetzungs- und Erneuerungspauschale (Teil B) mit 60 Millionen Euro.

Die Ausreichung der Mittel steht unter Vorbehalt der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Sächsischen Landtages.

Im kommenden Haushaltsjahr stehen auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes 119 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Förderung des kommunalen Straßen- und Brückenbaus wurde zum 01.01.2016 grundlegend novelliert. Ziel war und ist es, den Ausbau- und Erhaltungszustand der kommunalen Infrastruktur nachhaltig zu verbessern. Der Freistaat hat dafür die Förderung des kommunalen Straßenbaus vereinfacht. Darüber hinaus wird der Brückenbau in den Kommunen und der Bau von Radwegen intensiver gefördert.

Hintergrund: Fördergrundlage bildet dabei die geltende Richtlinie des SMWA für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL KStB). Über diese Richtlinie wird u.a. der Neu- und Ausbau sowie Instandsetzung und Erneuerung von Straßen finanziell unterstützt. Gemäß Richtlinie wird der jährliche Verfügungsrahmen zwischen 40 und 60 Prozent zwischen Einzelmaßnahmen (Teil A) und einer Instandsetzungs- und Erneuerungspauschale (Teil B) geteilt. Für die Kommunen hat sich damit insbesondere bei Erhaltungsmaßnahmen die finanzielle Ausstattung verbessert. Seit 2016 erhalten die Kommunen erstmals einen Pauschalanteil der Mittel für die Erhaltung der bestehenden Infrastruktur (Teil B). Die Höhe richtet sich nach der Gesamtlänge der Straßen und Radwege jeder Kommune.

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