Anlässlich der Aktuellen Debatte auf Antrag der Linksfraktion, „Soziale Gerechtigkeit im Osten – wie steht es um die soziale Absicherung von Selbstständigen in Sachsen?“ erklärt Luise Neuhaus-Wartenberg, mittelstandspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke: „Zunehmend reift die Erkenntnis, dass häufig Selbstständigkeit und Armut zusammenhängen. Ich erinnere z. B. an den Beitrag des ARD-Magazins ‚Plusminus‘ vom 3. Mai 2017. Der Beitrag hieß ‚Selbstständig in Armut‘. Die Krankenkassen beklagen steigende Beitragsschulden, gerade bei den Selbstständigen. Und selbst Arbeitsministerin Andrea Nahles warnt vor Altersarmut bei ehemals Selbstständigen.“

„Die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenkasse werden nicht nach dem Einkommen der Selbstständigen berechnet. Vielmehr gilt für sie die sogenannte Mindestbemessungsgrundlage. Dabei wird von einem monatlichen Einkommen von 2.231 Euro ausgegangen (bei Existenzgründung und in Härtefällen von 1.487 Euro). Je geringer also das Einkommen, desto höher der Anteil des Krankenkassenbeitrags. Deshalb geraten viele mit ihren Beitragszahlungen in Rückstand. Die Folge ist eingeschränkte gesundheitliche Versorgung. Das darf nicht sein, deshalb fordern wir in einem ersten Schritt, dass der Mindestbeitrag sich nach der Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 450 Euro im Monat) bemisst und ab dieser Grenze sich der Beitrag nach dem tatsächlichen Einkommen richtet. Wie gesagt, ein erster Schritt. Denn eigentlich wollen wir eine Krankenkasse für alle, in die alle einzahlen, auch die Gut- und Sehrgutverdienenden.

Auch die Altersvorsorge ist für viele Selbstständige ein großes Problem. So ist lediglich ein Viertel der Solo-Selbstständigen in ein obligatorisches System der Altersvorsorge einbezogen. Selbstständige sind oft so schlecht kranken- und kaum bis gar nicht rentenversichert, nicht weil sie nicht zahlen wollen, sondern weil sie nicht können. Gerade hier im Osten haben nach 1990 viele, frisch arbeitslos gewordene Leute aus der Not eine Tugend und sich selbstständig gemacht. Fortan haben sie 60 – 70 Stunden in der Woche gearbeitet, selten Urlaub gemacht und ihre Kredite abgezahlt, Steuern bezahlt. Für eine Altersvorsorge blieb schlicht nichts übrig. Ihr Betrieb war ihre Altersvorsorge. Bekommen sie den am Ende ihres Arbeitslebens nicht verkauft, stehen sie vor dem Nichts und landen in der Altersgrundsicherung. Die sie dann häufig aus Scham oder Stolz nicht in Anspruch nehmen und stattdessen so lange arbeiten, bis es eben gar nicht mehr geht. So darf der „Lebensabend“ nicht aussehen!

Die soziale Lage von Soloselbstständigen ist ein Problem. Sachsen muss seinen Beitrag leisten, damit sich die Bundespolitik bei diesem Thema endlich bewegt!

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