„Darum wird die Naturschutzbehörde, welche das Areal vor knapp einem Jahr unter nationalen Schutz stellte, den Vollzug der Rechtsordnung umsetzen.“ Die Mitarbeiter des Landratsamtes werden dabei durch das Polizeirevier Delitzsch unterstützt.
Die Untere Naturschutzbehörde weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass zum Beispiel das Verlassen der Wege, der Freilauf von Hunden sowie das Baden, Lagern und Campen im Naturschutzgebiet untersagt sind. Zulässig sind dagegen Radfahren, Spazieren und Wandern oder auch Inlineskaten auf dem vorhandenen Wegenetz. Bei Verstößen können Verwarngelder verhängt oder Bußgeldverfahren eingeleitet werden. „Es geht uns nicht ums Abstrafen und Kassieren“, stellt Fiedler klar. „Im Vordergrund stehen Aufklärung und Information, um Natur und Artenvielfalt zu schützen und für spätere Generationen zu erhalten.“