Die Arbeitsgemeinschaft Recht auf Wohnen gestaltet am 23. Oktober 2017 um 17 Uhr in der Nikolaikirche Leipzig das Friedensgebet zum Thema „Wohnen – mit Mietvertrag kein Problem“ und lädt dazu herzlich ein! Die AG Recht auf Wohnen ist ein offenes Netzwerk von Vertretern der Träger der Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe sowie der Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke und tritt für die Sicherung der Versorgung von Wohnungsnotfällen in Leipzig ein.

Im aktuellen Positionspapier stellen wir fest, dass die Suche nach sozialhilferechtlich verfügbaren Wohnungen für Wohnungslose in Leipzig nahezu aussichtslos geworden ist. Insbesondere wohnungslose Alleinstehende mit Mietrückständen oder anderen Problemlagen sind nicht mehr in Wohnungen in angemessener Größe vermittelbar, auch weil es diese Wohnungen in sozialhilferechtlich angemessener Größe und Standard nicht in ausreichender Anzahl gibt. Wohnungen mit Sozialbindungen sind von einstmals über zwanzigtausend auf rund 300 zurückgegangen. Die Bemühungen der Stadt Leipzig reichen noch nicht aus, Menschen mit sozialen Mehrfachproblemlagen nach Wohnungslosigkeit wieder in eine Wohnung zu vermitteln.

Das Problem verschärft sich noch dadurch, weil kleine Kommunen im Umland ihre diesbezüglichen Hilfeeinrichtungen schließen und die Betroffenen auf Leipzig mit dem hier bestehenden und breit angelegten soziale Hilfenetz hinweisen. Es ist aber nicht förderlich, wenn Menschen aus ihrem verbliebenen sozialen Umfeld heraus nach Leipzig vermittelt werden, um hier Unterstützung und einen neuen Anfang zu finden. Zugleich überlastet es das Hilfenetz der Stadt Leipzig.

Die AG Recht auf Wohnen fordert den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig und die Wohnungsmarktakteure sowie den sächsischen Städte- und Gemeindetag auf, die flächendeckende Versorgung von Wohnungsnotfällen in den Kommunen zu beraten und die Wohnungslosen im Blick zu behalten.

Die AG Recht auf Wohnen meint, dass die eigene Wohnung ein Menschenrecht ist und nicht dauerhaft durch Einrichtungen zur Notunterbringung ersetzt werden kann. Deshalb sollen die städtische Wohnungs- und Baugesellschaft – LWB, Wohnungsbau-Genossenschaften und private Vermieter 30 % ihres Bestandes als sozial-gebundene Wohnungen entwickeln und vorhalten. Zugleich fordert die AG, einer Häufung von sozialen Problemlagen in Stadtteilen vorzubeugen.

Durch Steuerung und Stadtentwicklungsmaßnahmen muss gewährleistet werden, dass sich in Leipzig keine sozialen Brennpunkte herausbilden. Eine gezielte multiethnische Besiedlung der Stadtquartiere kann die Integration befördern sowie eine soziale und ethnische Isolation verhindern. Auch in Zeiten absoluter Konkurrenz um Wohnungen sollen die Bedarfe von sozial bedürftigen Gruppen gleichberechtigt angesehen und behandelt werden. Wohnungsunternehmen sollten nach Möglichkeit die Vermietung so steuern, dass einer Segregation entgegengewirkt wird.

Wohnungsnotfälle, der Beratungs- und Hilfebedarf, die tatsächliche Inanspruchnahme von Hilfen, die Versagung von Hilfen und deren Begründung, Alter und Herkunft der Betroffenen – alles das wird derzeit noch nicht umfassend unter Beachtung des Datenschutzes dokumentiert. Dies ist aber für die bedarfsgerechte Bereitstellung von Angeboten und eine gezielte Hilfestellung notwendig.

Durch das Leben auf der Straße wird der Gesundheitszustand der Wohnungslosen massiv beeinträchtigt. Viele Wohnungslose haben kaum oder gar keinen Zugang zum Gesundheitssystem. In den Übernachtungshäusern und Tagestreffs erfahren sie teilweise ehrenamtliche Unterstützung durch medizinisches Fachpersonal. Zur Verhinderung von Verelendung soll ein regelmäßiges aufsuchendes Angebot durch einen ambulanten medizinischen Dienst in Leipzig wie in München, Berlin oder Hamburg eingerichtet werden. Für pflegebedürftige Wohnungslose bedarf es Belegrechte auf freie Plätze in Pflegeeinrichtungen. Für akut erkrankte Personen, die Bettruhe verordnet bekommen haben oder die an einer ansteckenden Krankheit leiden, sollen die Übernachtungshäuser die entsprechende personelle Ausstattung und die Zuständigkeit bekommen, damit die Kranken das Haus nicht am Vormittag verlassen müssen, wie es die Hausregel verlangt. Wohnungslose Menschen haben ein Recht auf häusliche Pflege.

Notunterkünfte müssen barrierefrei erreichbar und zugänglich sein. Eine Anzahl von Plätzen in den Übernachtungshäusern muss den Forderungen der DIN-18040 nach Barrierefreiheit entsprechen. Ebenso sollen breite Bevölkerungskreise informiert sein, wo im Wohnungsnotfall Hilfe zu bekommen ist.

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