Auf seiner 64. Planersitzung hat der Sächsische Landtag am vergangenen Mittwoch das „Zweite Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts“ beschlossen. Darin enthalten ist auch eine Ergänzung der Sächsischen Gemeindeordnung um §47a, der Kinder- und Jugendbeteiligung mit einer Soll-Bestimmung nun endlich landesrechtlich festhält.

Das Jugendparlament der Stadt Leipzig begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. In einem Antrag, der sich noch im Verfahren der Ratsversammlung befindet, hatte das Jugendparlament den Oberbürgermeister aufgefordert sich auf Landesebene für diese Formulierung einzusetzen.

Dazu William Rambow, Sprecher des Leipziger Jugendparlaments: „Endlich bewegt sich was im Freistaat! Was in den alten Bundesländern schon seit Jahrzehnten gang und gebe ist, kommt nun in Sachsen auch in die Gemeindeordnung. Das Kinder- und Jugendbeteiligung in Sachsen keinesfalls etabliert ist, erleben wir selbst, unter anderem an unserer Struktur. Wir hoffen, dass die Landesregierung und andere Kommunen sich ein Beispiel an der Stadt Leipzig nehmen und sich in den kommenden Jahren darum bemühen Kinder- und Jugendbeteiligung auf vielfältigste Art und Weise zu praktizieren.“

Begrüßt wird der Beschluss des Landtags ebenso durch Mitglieder des Kinder- und  Jugendparlaments Borna. Carlo Hohenstedter, Paul Podbielski und Lara Weichelt führen dazu aus: „Wir, Mitglieder des Kinder- und Jugendparlamentes Borna, freuen uns sehr über diese Entscheidung im Landtag und hoffen, dass Politiker*innen Jugendliche auch weiterhin ernst nehmen und einbeziehen werden.

Kinder- und Jugendparlamente existieren in einigen sächsischen Kommunen, sind aber landesrechtlich, insbesondere in der Sächsischen Gemeindeordnung, nicht vorgesehen. Das führt zu Rechtsunsicherheiten, insbesondere wenn Kommunen, wie in Leipzig, den Parlamenten Rede- und Antragsrechte in Stadt- und Gemeinderäten einräumen wollen. In Baden-Württemberg hingegen, ist beispielsweise Kinder- und Jugendbeteiligung seit 1998 in der Gemeindeordnung vorgesehen. Dort werden sogenannte Jugendgemeinderäte sogar explizit als Beteiligungsinstrument genannt.“

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