Die Erhebung der Daten für den neuen Mietspiegel läuft. Das Amt für Statistik und Wahlen hat dafür über 16.000 nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Bürgerinnen und Bürger angeschrieben und um Auskunft zur Miethöhe, Wohnungsausstattung und Wohnqualität gebeten.

Wer seine Angaben nicht bereits über das Internet gemacht bzw. ein Ausschlusskriterium (z. B. keine Miterhöhung seit 2014) gemeldet hat, wird voraussichtlich ab 12. März von einer Interviewerin oder einem Interviewer aufgesucht. Aus dem Mietspiegel lässt sich die ortsübliche Vergleichsmiete ablesen. Damit ist er ein wichtiges Instrument bei Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Beispielsweise können die Mieter anhand des Mietspiegels prüfen, ob ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters in der geforderten Höhe überhaupt gerechtfertigt ist.

Falls Nachfragen zur Befragung oder zum Ablauf des Interviews bestehen, können sich die Mieterinnen und Mieter an die Hotline (0341) 123-2880 wenden.

Das Amt für Statistik und Wahlen bittet ausdrücklich um Teilnahme an dieser freiwilligen Erhebung. Eine gute Beteiligung ist erforderlich, um realistische Werte für die ortsübliche Vergleichsmiete zu erhalten. Da aktuell auch noch Interviewerinnen und Interviewer gesucht werden, können sich auch interessierte Personen gern noch kurzfristig beim Amt für Statistik und Wahlen melden. Sie erhalten eine vertraglich vereinbarte Vergütung und werden in einer Schulung auf ihre Aufgaben vorbereitet sowie auf den Datenschutz und das Statistikgeheimnis verpflichtet.

Für alle Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Amtes für Statistik und Wahlen unter den Telefonnummern (0341) 123-2880 zur Verfügung.

Warum so eilig oder Wie wird man wieder Herr seiner Zeit? – Die neue LZ Nr. 52 ist da

Warum so eilig oder Wie wird man wieder Herr seiner Zeit?

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