Henning Homann, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, und Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag äußerten sich zu den Urteilen im Prozess gegen die rechte Terrorgruppe „Freital“.

Henning Homann: „Die Justiz hat Recht gesprochen und ich begrüße das harte Urteil. Davon geht ein klares Signal aus: Der Staat geht konsequent gegen rechtsextreme Terrorstrukturen vor. Dieses Signal ist wichtig, denn die Gruppe ‚Freital‘ zeigt leider sehr deutlich, welche fatale Wirkung Hetze und Propaganda durch Rechtspopulisten und organisierte Rechtsextremisten im Internet und auf der Straße haben können. Die Gewaltorgie in Freital hat viele Väter: Das ‚Widerstand‘-Gefasel von Pegida und AfD und die massive Hetze von rechten Troll-Fabriken im Internet scheinen rechte Gruppierungen weiter zu radikalisieren und sie zu motivieren, Gewalt gegen Menschen auszuüben und Terrorstrukturen aufzubauen. Das Beispiel Freital darf aber nicht nur die Justizbehörden beschäftigen. Es ist auch ein Auftrag an die Gesellschaft. Wir als Bürger, Medien, Zivilgesellschaft und Politiker müssen uns fragen, was wir unterlassen haben, um erst eine solche Stimmung aufkommen zu lassen.“

Albrecht Pallas: „Die Urteile gegen die Täter der Terrorgruppe ‚Freital‘ sind hart und gerecht. Sie sind die angemessene Reaktion des Rechtsstaates auf die Bildung einer Terrorvereinigung. Der Staat hat die Aufgabe, für Sicherheit zu sorgen. Wenn Terroristen ihr Unwesen treiben, gehören sie vom Staat bekämpft, angeklagt und bestraft! Das Urteil ist auch ein Signal an all jene, die die Taten dieser Terrorgruppe noch immer verharmlosen und kleinreden – aber sonst jede Straftat von ihnen nicht genehmen Menschen nutzen, um gegen Flüchtlinge, Ausländer und politisch Andersdenkende zu hetzen. Der Staat bestraft Verbrechen, unabhängig davon, wer sie begeht. Er braucht dafür keine rechten Lautsprecher für ein vermeintliches ‚Volksemfinden‘.“

Hintergrund:

Im Prozess gegen die Terrorgruppe „Freital“ sind heute die Urteile gefällt worden. Die acht Angeklagten wurden u. a. wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung und versuchten Mordes schuldig gesprochen und zu langen Haftstrafen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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