Der Vortrag zum Thema „Minderjährige Kinder – Unterhalt und Selbstbehalt“, zu dem der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) am Donnerstag, dem 26. April, um 19:00 Uhr, einlädt, findet im Kinder- und Jugendzentrum Leipzig Wiederitzsch, Delitzscher Landstr. 38, 04158 Leipzig, statt. Rechtsanwältin Ute Rittmeier informiert über die aktuelle Rechtsprechung.

Grundsätzlich ist der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind nicht lebt, zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet, da der andere Elternteil den sogenannten Naturalunterhalt in Form von Versorgung und Betreuung leistet. Doch wie lange muss Unterhalt gezahlt werden und wie errechnet sich dessen Höhe?

Welcher Selbstbehalt bleibt den Unterhaltsleistenden und was kann der Gesetzgeber fordern, damit die Mindestunterhaltspflicht gegenüber Minderjährigen erfüllt wird? Wie werden Kindergeld und Ausbildungsvergütung berücksichtigt? Kann auch ein Mehrbedarf eingefordert werden? Wann wurde der Kindesunterhalt berechnet und ist er in der Unterhaltshöhe noch aktuell?

Der Eintritt ist kostenfrei.

Weitere Infos unter Tel. 0341/5213920 (Heike Dieterle), E-Mail leipzig@isuv.de sowie im Internet unter http://isuv.de

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