Am 12. Februar 2018 beantragte die Stadt Freiberg bei der Landesdirektion Sachsen, die untere Ausländerbehörde beim Landkreis Mittelsachsen anzuweisen, Ausländer, die im Zuge und im Ergebnis von Asylverfahren im Landkreis unterzubringen sind, für die Dauer von vier Jahren nicht mehr der Stadt Freiberg zuzuweisen. Hierzu fand bei der Landesdirektion Sachsen am 12. April 2018 eine Erörterung der Sach- und Rechtslage mit Vertretern der Stadt Freiberg sowie des Landkreises Mittelsachsen statt.

Im Rahmen des Gespräches haben die Vertreter der Stadt Freiberg die Probleme, die sich aus der Verteilung der Flüchtlinge für die Stadt ergeben, nochmals dargelegt. Durch den Vertreter des Landkreises Mittelsachsen wurde eine überproportionale Belastung der Stadt Freiberg bestätigt. Jedoch wurde auch darauf hingewiesen, dass bereits Schritte eingeleitet worden seien, die zu einer schrittweisen Änderung des Zustandes führen sollen.

Im Ergebnis des heutigen Termins soll es zeitnah ergänzende Gespräche zwischen Landrat und Oberbürgermeister der Stadt Freiberg geben.

Die Zielstellung besteht in einer verbindlichen Regelung zwischen dem Landkreis und der Stadt Freiberg bezüglich einer weiteren Entlastung der Stadt. Dabei geht es sowohl um die Weiterführung und den Ausbau der durch den Landkreis bereits gestarteten Verteilungsinitiative im gesamten Landkreis als auch um die Prüfung aller damit im Zusammenhang stehenden rechtlichen Möglichkeiten einer fairen Verteilung von Asylsuchenden und Bürgerkriegsflüchtlingen im Landkreis.

Bis dahin ist der Antrag der Stadt Freiberg bei der Landesdirektion ruhend gestellt.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar