In Leipzig ist eine 2003 geborene Schülerin an Masern erkrankt. Es betrifft eine bisher ungeimpfte Jugendliche. Das Gesundheitsamt hat mit der Sicherung der Diagnose die Ermittlungen zur möglichen Verbreitung bzw. Ansteckung aufgenommen.

So wurden unter anderem die Kinderärzte, Bereitschaftsärzte der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und Kliniken davon informiert, dass ein Masernfall in Leipzig festgestellt wurde. Bei den Kontaktpersonen wurde und wird der Impfstatus/Antikörperstatus ermittelt, um festzustellen, ob die Kontaktpersonen als „empfänglich“ für Masern einzustufen sind. Gemäß Infektionsschutzgesetz dürfen empfängliche Kontaktpersonen Schulen, Kindertagesstätten und ähnliche Einrichtungen nicht besuchen.

Das Gesundheitsamt bittet in diesem Zusammenhang dezidiert Jugendliche und junge Erwachsene, ihren Impfstatus zu überprüfen und sich gegebenenfalls noch gegen Masern impfen zu lassen.

Masern sind nicht harmlos – Impfen schützt

Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass es sich bei Masern um keine ausschließliche und dazu harmlose Kinderkrankheit handelt, sondern auch ungeimpfte erwachsene Menschen daran erkranken und außerdem als Überträger weitere Personen ohne Impfschutz anstecken können. Einzigen Schutz bieten die zweimalige Masern-Impfung sowie eine bereits überstandene Erkrankung.

Vor allem Eltern sollten beachten, dass Kinder in den ersten Lebensmonaten noch nicht gegen Masern geimpft werden können. Gerade aber bei den Kleinsten treten die häufigsten Komplikationen auf. Sie sind nur davor geschützt, wenn Personen, die mit ihnen in Kontakt stehen, den nötigen Impfschutz haben oder selbst eine Masern-Erkrankung durchlebt haben. Nur so können Eltern und andere Kontaktpersonen als Überträger der Krankheit ausgeschlossen werden.

Weitere Informationen unter www.leipzig.de/masern

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