Sachsens Landkreise und kreisfreie Städte sollen mehr Geld für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern erhalten. Außerdem will der Freistaat Antragsteller aus Ländern mit geringer Bleibeperspektive länger in den landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtungen belassen.

Anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber können künftig zudem verpflichtet werden, in einer bestimmten Gemeinde zu wohnen. Eine entsprechende Änderung des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz (SächsFlüAG) hat heute das Kabinett beschlossen und in den Landtag eingebracht.

Die Pauschale für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern soll rückwirkend bis 2017 von derzeit 9.558 Euro pro untergebrachten Asylbewerber auf 9.885 Euro erhöht werden. Der Differenzbetrag zu den bisher erhaltenen Mitteln in Höhe von rund 7,7 Millionen Euro soll noch in diesem Jahr ausgezahlt werden.

„Grund für die Erhöhung der Kostenpauschale ist, dass die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen mehr Asylsuchende untergebracht haben, als ursprünglich angenommen. Da mit steigender Zahl der Asylsuchenden auch die Kosten ansteigen, sollen nun die höheren Aufwendungen der Unterbringungsbehörden ausgeglichen werden“, sagte Innenminister Prof. Roland Wöller heute in Dresden.

Mit der geplanten Änderung des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes soll gleichzeitig die Grundlage für eine längere Wohnsitzverpflichtung in den zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) des Freistaates geschaffen werden. Die Regelung ermächtigt das Innenministerium, Asylbewerber aus Ländern mit geringer Bleibeperspektive zu verpflichten, so lange in einer der insgesamt neun landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben, bis ihr Asylverfahren abgeschlossen ist und bei Ablehnung die Ausreise vollzogen wird.

„Auch damit entlasten wir die Kommunen in unserem Land“, sagte der Innenminister. „Durch den verlängerten Aufenthalt der Asylbewerber in den Erstaufnahmeeinrichtungen bis zu ihrer Ausreise wird sich die Anzahl der Asylsuchenden, die auf die Landkreise verteilt werden, weiter verringern“, so Wöller.

Neben den zusätzlichen Finanzmitteln und der Wohnsitzverpflichtung in den EAEs, hat das Kabinett heute gleichzeitig die am 1. April dieses Jahres in Kraft getretene Wohnsitzauflage für Asylbewerber konkretisiert.

Sollten die Landkreise für anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber eine gemeindebezogene Wohnsitzverpflichtung aussprechen, sind die betroffenen Gemeinden zur Aufnahme und Unterbringung verpflichtet. Damit soll eine bessere Verteilung der anerkannten Schutzberechtigten auf Landkreisebene erreicht werden.

Ob und wo eine Wohnsitzauflage ausgesprochen wird, müssen die Landkreise und Kreisfreien Städte als untere Ausländerbehörden entscheiden.

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