Wer als Studentin oder Student BAföG erhält, sollte im noch laufenden Sommersemester 2018 den Folgeantrag auf Weiterförderung stellen, rät das Deutsche Studentenwerk (DSW), der Verband der Studenten- und Studieren­denwerke, die im Auftrag von Bund und Ländern das Bundes­ausbildungs­förderungsgesetz (BAföG) umsetzen.

DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde sagt: „Bevor erst die Fachhochschulen und dann die Universitäten in Deutschland mit dem Wintersemester 2018/2019 beginnen, sollten BAföG-Geförderte jetzt noch schnell den Folgeantrag stellen, damit im September oder Oktober 2018 keine Förderlücke entsteht.“

Denn: „Wenn das Wintersemester beginnt, werden die BAföG-Ämter der Studenten- und Studierendenwerke regelrecht überflutet mit BAföG-Anträgen, weil auch die allermeisten Studiengänge in Deutschland jeweils zum Wintersemester beginnen. Wer erst im September oder Oktober den Folgeantrag stellt, darf kaum erwarten, auch gleich im September oder Oktober die Weiterförderung zu bekommen. Es gilt ‚first come, first serve‘.“

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