„Müllfahrzeuge mit kommunalem Entsorgungsauftrag sollten von der Lkw-Maut auf Bundesfernstraßen befreit werden, um eine Mehrbelastung der Bürger des Landkreises gegenüber der Bevölkerung von Großstädten zu vermeiden“, fordert Anja Jonas, Kreisvorsitzende der FDP Leipziger Land-Muldentalkreis.
„Im Gegensatz zu Großstädten müssen Müllfahrzeuge in ländlichen Regionen die bemauteten Bundesfernstraßen deutlich häufiger benutzen. Dies betrifft in unserem Landkreis neben den Autobahnen 14, 38 und 72 eine Vielzahl an Bundesstraßen.“
Am 1. Juli 2018 wurde die Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ausgeweitet. Sie gilt daher nun auch für Fahrzeuge der kommunalen Daseinsvorsorge, wenn diese Bundesstraßen nutzen. Aktuell ist das Bundesfernstraßenmautgesetz und damit die Aktualisierung der Mautsätze im Zeitraum von 2019 bis 2022 Verhandlungsgegenstand in Bundesrat und Bundestag.
Die Mautsätze für die Bundesfernstraßen werden in regelmäßigen Abständen durch ein Wegekostengutachten ermittelt. Deutschland und die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen dabei die Vorgaben der Richtlinie 1999/62/EG beachten. Laut Richtlinie müssen sich die durchschnittlichen Mautkosten an den Kosten für Bau, Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des Verkehrswegenetzes orientieren.
Torsten Herbst, der sächsische FDP-Bundestagsabgeordnete und Obmann im Verkehrsausschuss erklärt hierzu: „Die Abfallbeseitigung und -entsorgung ist Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Diese sollte nicht durch neue staatliche Abgaben weiter verteuert werden, denn am Ende zahlen private Haushalte und Unternehmen die Rechnung.
Der vergleichsweise geringe Anteil von Entsorgungsfahrzeugen am gesamten Lkw-Verkehr fällt bei den Mautgesamteinnahmen ohnehin kaum ins Gewicht. Bei den aktuellen Verhandlungen zur Anpassung der Mautsätze sollten die Müllfahrzeuge daher von der Maut ausgenommen werden.“