Mit der Vorauszahlung in Höhe der persönlichen Belastungsgrenze können sich Versicherte der AOK Plus von Zuzahlungen für 2019 befreien lassen. Sie müssen dann keine Zuzahlungsbelege sammeln und erhalten gleich zu Jahresbeginn ihren Befreiungsausweis.

Die Vorauszahlung ist ein Entlastungsangebot der AOK Plus für alle Versicherten, die frühzeitig ihre persönliche Belastungsgrenze in 2019 erreichen werden. Dazu wird der Geldbetrag in Höhe der persönlichen Belastungsgrenze im Voraus überwiesen. Nach Zahlungseingang wird der Befreiungsausweis für 2019 ausgestellt. Damit müssen keine Quittungen gesammelt werden.

Ab 1. Oktober 2018 bietet die AOK Plus ca. 200.000 Versicherten mit voraussichtlich gleichbleibenden Einkünften und Vorliegen einer chronischen Krankheit die Vorauszahlung für das kommende Jahr an. Wer bis Mitte November kein entsprechendes Schreiben von der Gesundheitskasse erhalten hat, aber dennoch an einer Vorauszahlung interessiert ist, kann sich im Internet unter plus.aok.de/Vorauszahlung informieren. Dort steht das entsprechende Antragsformular zum Herunterladen zur Verfügung. Außerdem werden die Voraussetzungen und die Schritte zur Beantragung im Detail erklärt.

Der Gesetzgeber schreibt die Zuzahlung von beispielsweise Medikamenten und Krankenhausaufenthalten vor. Diese dürfen zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen nicht übersteigen. Bei chronisch Kranken, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind und sich therapiegerecht verhalten, liegt die Zuzahlungsgrenze bei einem Prozent der Bruttoeinkünfte.

Weitere Informationen finden Sie unter: plus.aok.de/Vorauszahlung

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