Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat in seiner gestrigen Sitzung den Bundeshaushalt 2019 beschlossen. Im Etat des Bundesjustizministeriums wurden u. a. die personellen Voraussetzungen geschaffen, um zwei neue Senate des Bundesgerichtshofes zu schaffen.

Justizminister Sebastian Gemkow: „Die Entscheidung des Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag ist eine großartige Nachricht für den Rechtsstandort Sachsen. Mit der Bewilligung neuer Stellen für den Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt werden die Voraussetzungen zur Schaffung eines weiteren Senats eines bedeutenden Obersten Bundesgerichts in Leipzig geschaffen. Damit kann ein neuer Leuchtturm des Rechtsstaates in den ostdeutschen Bundesländern Realität werden. Damit wird auch ein Jahrzehnte altes Versprechen aus dem Einigungsprozess eingelöst.

Die gesamte sächsische Staatsregierung hat sich seit vielen Jahren für die Ansiedlung eines weiteren Strafsenats des Bundesgerichtshofes eingesetzt. Der Freistaat Sachsen wird alles tun, um eine unverzügliche Arbeitsfähigkeit des neuen Senats und weiterer Dienststellen am Standort in Leipzig zu unterstützen. Ich danke Herrn Bundestagsabgeordneten Carsten Körber und den übrigen Bundestagsabgeordneten für ihre Unterstützung.”

Hintergrund:

Nach der deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990 wurde aufgrund Bundestagsbeschlusses vom 20. Juni 1991 eine unabhängige Föderalismuskommission einberufen, die Vorschläge für eine ausgeglichene Verteilung von Bundesbehörden unter besonderer Berücksichtigung der neuen Länder erarbeiten sollte.

Den Vorschlägen der Kommission hat der Deutsche Bundestag mit Beschluss vom 26. Juni 1992 zugestimmt. Für Sachsen sahen die Beschlüsse neben der Ansiedlung des Bundesverwaltungsgerichts und des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes u.a. auch vor, dass bei der Schaffung neuer BGH-Senate jeweils ein Strafsenat nach Leipzig „rutscht“.

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