In Dresden hat der Freistaat Sachsen gestern seine erste eigene Einrichtung zum Ausreisegewahrsam und zur Abschiebungshaft in Betrieb genommen. In dem Gebäude an der Hamburger Straße sollen abgelehnte Asylbewerber zur Vorbereitung ihrer zwangsweisen Rückführung ins Heimatland untergebracht werden.

Insgesamt 58 Plätze stehen zur Verfügung, darunter 34 für den Ausreisegewahrsam und 24 Plätze für die Abschiebungshaft. Die Dauer der Unterbringung ist bei der Abschiebungshaft auf höchstens 18 Monate und beim Ausreisegewahrsam auf höchstens zehn Tage festgelegt.

Hintergrund:

Das Gebäude für die Abschiebungshaftanstalt (einschließlich Ausreisegewahrsam) befindet sich an der Hamburger Straße in der Dresdner Friedrichstadt. Die Baukosten betrugen rund 11,7 Millionen Euro. Betreiber ist die Landesdirektion Sachsen. Im Schichtbetrieb sind derzeit 53 Mitarbeiter beschäftigt. Rechtliche Rechtsgrundlage für den Betrieb ist das Gesetz über den Vollzug des Ausreisegewahrsams und der Abschiebungshaft vom 29. Juni 2018. Die Anordnung von Ausreisegewahrsam beziehungsweise Abschiebungshaft ist dem Amtsrichter vorbehalten.

Eine Muntermacher-LZ Nr. 61 für aufmerksame Zeitgenossen

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