Der Anwalt Jürgen Kasek geht bei diesem Treffen in einem Kurzvortrag näher auf das Urteil ein.
Der Eintritt ist frei.
Hintergrund:
1975 wurde im Zuge der Zielstellung Leipzig zu einer autogerechten Stadt zu entwickeln auf dem Promenadenring das Radfahren verboten. Hierzu hat man eine Mindestgeschwindigkeit von 40km/h angeordnet. Mindestgeschwindigkeiten sind seit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2009 innerorts nicht mehr zulässig.
Daher hat die Stadt Leipzig nach intensiver Diskussion entlang des Promenadenrings im Jahr 2011 in Teilen „Radfahren verboten“ beschildert. Hiergegen legte mit Unterstützung des ADFC Leipzig eine Privatperson Widerspruch ein und es kam folglich im Jahr 2015 zur Klage vor dem Verwaltungsgericht Leipzig (VG Leipzig).
Das Verwaltungsgericht wies die Klage als unbegründet zurück. Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen hob das Urteil des VG Leipzig im September 2018 weitestgehend auf, sodass das Radfahren nun in weiten Teilen auf dem Promenadenring erlaubt ist.
Der ADFC setzt sich auf Grundlage des rechtskräftigen Urteils dafür ein, dass der Promenadenring so umgestaltet wird, dass ein zügiges, sicheres und bequemes Radfahren durchgehend möglich wird.