Das Sächsische Gesundheitsministerium versendet ab heute eine neue Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Organspende an alle Gesundheitsämter und die Ärztekammer. In der Broschüre gibt es Informationen zum Thema Organspende und Patientenverfügung sowie einen Organspendeausweis. Damit soll das Ausfüllen des Organspendeausweises und der Patientenverfügung erleichtert werden.

„Jeder Mensch kann in die Situation kommen, auf ein Spenderorgan angewiesen zu sein. Es ist daher sehr wichtig, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen, um selbstbestimmt eine Entscheidung treffen zu können. Die Frage für oder gegen eine Organ- und Gewebespende muss jeder für sich selbst beantworten. Wichtig ist, dass die Entscheidung auch schriftlich in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung festgehalten wird“, betont Gesundheitsministerin Barbara Klepsch.

Neben einem Organspendeausweis als Plastikkarte enthält die Broschüre die wichtigsten Punkte zum Ausfüllen dieses Ausweises sowie eine Checkliste dazu. Außerdem soll die Broschüre dazu anregen, sich mit der eigenen Organ- und Gewebespendebereitschaft auseinanderzusetzen und die getroffene Entscheidung auch in der Patientenverfügung festzuhalten.

„Ich danke der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ganz herzlich dafür, dass sie dem Freistaat Sachsen die Broschüre zur Verfügung stellt. Die Bundeszentrale unterstützt damit ganz wesentlich die weiterhin dringend erforderliche Aufklärung der Bevölkerung und trägt dazu bei, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre persönliche Entscheidung in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung dokumentieren“, so die Ministerin weiter.

Die Broschüre kann auch über den Broschürenversand Sachsen unter https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/11862 bestellt werden.

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