Beim Referat für Migration und Integration können bis zum 1. April (Einsendeschluss) Anträge auf Förderung von Projekten im interkulturellen Bereich gestellt werden. Die Vorhaben müssen im Zeitraum zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember 2019 durchgeführt werden. Dafür stehen Fördermittel in Höhe von 12.200 Euro zur Verfügung.

Gefördert werden Initiativen, die der Integration der in Leipzig lebenden Migranten – insbesondere ihrer gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Teilhabe – dienen. Auch öffentlichkeitswirksame interkulturelle Angebote können finanzielle Unterstützung beantragen, die das Wissen über und die Akzeptanz von ethnischer, kultureller und religiöser Vielfalt in der Stadt fördern. Projekte, die der Prävention vor und dem Abbau von Ressentiments und Vorurteilen aufgrund ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit dienen, können sich ebenfalls darum bewerben.

Weiterhin können bis zum 1. April (Einsendeschluss) Anträge auf Förderung der Arbeit Leipziger Migrantenorganisationen gestellt werden. Auch diese Vorhaben müssen im Zeitraum zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember 2019 liegen. Dafür stehen Fördermittel in Höhe von 20.000 Euro zur Verfügung.

Organisationen, die in diesem Bereich ganzjährig ihre Angebote unterbreiten, können zur (anteiligen) Deckung der Geschäftsaufwendungen institutionell gefördert werden. Bei sachlich und zeitlich abgrenzbaren und noch nicht begonnenen Vorhaben in dem oben genannten Sinne kann eine Projektförderung beantragt werden.

Antragsberechtigt für beide Förderbudgets sind in Leipzig ansässige juristische Personen des Privatrechts, die gemeinnützig arbeiten, in ein Vereins- oder Handelsregister eingetragen sind und gemäß ihrer Satzung und Selbstdarstellung die oben genannten Inhalte erfüllen.

Das Referat für Migration und Integration berät gerne bei der Antragstellung. Dies wird insbesondere beim Erstantrag empfohlen. Die Fachförderrichtlinie des Referats zur Vergabe von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen und die Antragsformulare, welche zwingend benutzt werden müssen, können unter www.leipzig.de/migranten abgerufen werden.

Die Anträge müssen in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift und allen erforderlichen Unterlagen bis spätestens 1. April 2019, 24 Uhr eingegangen sein. Verspätet eingegangene oder formlose Anträge können nicht berücksichtigt werden. Deshalb wird bei Bedarf die Nutzung des Fristbriefkastens am Personaleingang des Neuen Rathauses empfohlen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Die neue Leipziger Zeitung Nr. 64: Kopf hoch oder „Stell dir vor, die Zukunft ist jetzt“

Die neue Leipziger Zeitung Nr. 64: Kopf hoch oder “Stell dir vor, die Zukunft ist jetzt”

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar