Das Sächsische Sozialministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat in Zusammenarbeit mit der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen einen neuen Plan der »Maßnahmen beim Auftreten bedrohlicher Infektionskrankheiten (HCID)« erstellt. Dieser Plan steht ab sofort den Gesundheitsämtern sachsenweit zur Verfügung. Er ist Grundlage, um die Bevölkerung bei außergewöhnlichen Ereignissen mit bedrohlichen Infektionskrankheiten sofort adäquat vor einer Ausbreitung zu schützen. Damit wurde der bisherige Plan der »Maßnahmen beim Auftreten von hochkontagiösen Infektionskrankheiten« aktualisiert.

„Bedrohliche Infektionskrankheiten, wie Ebola, Lassafieber oder Lungenpest, treten zum Glück bisher kaum in Deutschland auf. Es ist aber umso wichtiger, diese im Ernstfall frühzeitig zu erkennen und unverzüglich zum Schutz der Bevölkerung einzudämmen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen“, erklärt Gesundheitsministerin Barbara Klepsch.

Zusätzlich koordinierte das Sächsischen Sozialministeriums für Soziales und Verbraucherschutz den Startschuss für den Bau eines neuen Infektions-Rettungswagens (I-RTW). Das Spezialfahrzeug soll ab Herbst Patienten aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bei Verdacht auf eine bedrohliche Infektionskrankheit in die Sonderislolierstation am Klinikum St. Georg in Leipzig bringen. Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beteiligen sich anteilig an der Finanzierung. Das Fahrzeug wird, wie sein bisheriger Vorgänger, wieder bei der Branddirektion Leipzig stationiert.

Für die Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten ist der öffentliche Gesundheitsdienst unter Koordinierung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zuständig. Die Gesundheitsämter ergreifen dazu vor Ort alle notwendigen Maßnahmen.

Dazu gehören zum Beispiel die Ermittlung der Infektionsquelle, Übertragungswege und Kontaktpersonen, notwendige Meldungen, die Überwachung und Beobachtung, die Isolierung oder Quarantäne sowie entsprechende Bekämpfungs- und Vorbeugungsmaßnahmen. Auch die Schließung von Einrichtungen, das Verbot von Veranstaltungen oder die Anweisung von Berufs- und Tätigkeitsverboten können im Ernstfall angezeigt sein.

Bedrohliche Infektionskrankheiten, wie Ebola, Lassafieber oder Lungenpest, erfordern darüber hinaus gesonderte Anstrengungen und spezielle Maßnahmen, die im neuen Plan der »Maßnahmen beim Auftreten bedrohlicher Infektionskrankheiten (HCID)« verankert sind.

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