Das Landratsamt Nordsachsen plant, in der Gemarkung Börln ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren anzuordnen. Zur Information der voraussichtlich am Verfahren beteiligten Grundstückseigentümer fand am 15. April 2019 eine Aufklärungsversammlung nach § 5 Flurbereinigungsgesetz in Börln statt. Der Einladung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, waren rund 45 Grundstückseigentümer, Bewirtschafter und Interessierte gefolgt.

Bereits im Jahr 2010 fasste der Stadtrat von Dahlen einen Grundsatzbeschluss, nach dem im Gemeindegebiet Flurbereinigungsverfahren vorbereitet und angeordnet werden sollen. Seit 2015 hat die Stadt Dahlen gemeinsam mit dem Landratsamt Nordsachsen an der Vorbereitung eines Flurbereinigungsverfahrens in den Gemarkungen Börln und Bortewitz gearbeitet.

Nach mehreren Beratungen eines durch die Stadt Dahlen einberufenen Arbeitskreises und einer öffentlichen Informationsveranstaltung wurde Anfang 2017 entschieden, die Vorbereitung auf die Gemarkung Börln zu beschränken und sich auf ein kleineres Verfahrensgebiet zu konzentrieren.

Im Ergebnis der Beratungen im Arbeitskreis ist nunmehr die Einleitung eines ca. 600 Hektar großen Verfahrens geplant, welches im Wesentlichen die Gemarkung Börln nördlich der Kreisstraße Schwarzer Kater – Meltewitz umfassen soll. Nördlich gelegene Waldstücke wie das Kranichholz sollen dabei außen vor bleiben. Mit dieser Größe werden ca. 740 Flurstücke und deren Eigentümer am Flurbereinigungsverfahren beteiligt sein.

Intensiv wurden innerhalb des Arbeitskreises die Durchführung von Baumaßnahmen, deren Kosten und die mögliche Finanzierung diskutiert. Zu beachten ist aber, dass der Arbeitskreis zwar Vorschläge und Gedanken diskutieren und besprechen, jedoch keine endgültige Entscheidung zu diesen Fragen treffen kann.

In einem Flurbereinigungsverfahren ist es Aufgabe des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft, einen sogenannten Wege- und Gewässerplan aufzustellen und gemeinsam mit der Stadt Dahlen, den Bewirtschaftern und den Grundstückseigentümern die Frage der Finanzierung zu regeln und ggf. auch vertraglich abzusichern. Der Vorstand wird nach der Anordnung des Verfahrens durch die Grundstückseigentümer in der ersten Teilnehmerversammlung gewählt.

Somit konnten in der Aufklärungsversammlung lediglich die Maßnahmen vorgestellt werden, die aus Sicht des Arbeitskreises wichtig für die Gemarkung Börln sind. Die grundhafte Instandsetzung des Mittelweges südöstlich von Börln und des Schieferweges von Börln in Richtung Norden stehen auf der Prioritätenliste oben an.

Die Stadt Dahlen sieht Bedarf an einer grundhaften Uferbefestigung und Einrichtung einer Löschwasserentnahmestelle am Dorfteich in Börln. Gemeinsam mit den Bewirtschaftern der angrenzenden Wiesen wurde über eine die Notwendigkeit einer Beräumung oder Instandsetzung des Grabens von Bortewitz diskutiert.

Alles in allem rechnete der Arbeitskreis mit einem Investitionsvolumen von rund 825.000 € für die Ausführung des Flurbereinigungsverfahrens inklusive dem vorgeschlagenen Wegebau und noch einmal ca. 400.000 € für den Wasserbau. Diese Kosten können durch den Freistaat Sachsen voraussichtlich mit einem Fördersatz von 81% aus der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) bezuschusst werden.

Über die Aufbringung der Eigenmittel muss sich nach einer Anordnung der Vorstand der zu bildenden Teilnehmergemeinschaft verständigen, ggf. ist auch der Umfang der Baumaßnahmen zu reduzieren. Wünschenswert aus Sicht des Arbeitskreises ist eine Beteiligung der Stadt Dahlen an der Finanzierung.

Verschiedene Fragen und Anmerkungen der auf der Aufklärungsversammlung anwesenden Grundstückseigentümer und Bewirtschafter werden im Nachgang durch das Amt für Ländliche Neuordnung geprüft, beispielsweise die genaue Abgrenzung des Verfahrensgebietes.

Im Ergebnis der Aufklärungsversammlung soll aus Sicht des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, das Verfahren Börln als Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz angeordnet werden. Als maßgeschneidertes Flurbereinigungsverfahren bietet es verschiedene Möglichkeiten, Verfahrensschritte zu beschleunigen oder zusammenzufassen.

Über die Nutzung dieser Instrumente muss – wie in vielen anderen Fällen innerhalb eines Flurbereinigungsverfahrens – der noch zu wählende Vorstand der künftigen Teilnehmergemeinschaft entscheiden.

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