Mit Beginn der Sommerferien werden wieder viele Schülerinnen und Schüler ihr Taschengeld mit einem Ferienjob aufbessern. Die DGB-Jugend Sachsen gibt Tipps: „Jede Schülerin und jeder Schüler sollte den Ferienjob mit einem Vertrag starten. Der muss ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und Entgelt regeln", rät Anne Neuendorf, beim DGB Sachsen. Auch mündliche Verträge sind verbindlich.

Gefährliche Arbeiten sind für Kinder und Jugendliche generell tabu, sagt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Erlaubt sind leichte Tätigkeiten, etwa Gartenarbeit, Zeitung austragen oder Botengänge. Schwere körperliche oder gefährliche Arbeit ist für Jugendliche verboten.

Achtung! Der Landesausschuss Jugendarbeitsschutz für Sachsen hat festgestellt: Besonders bei geringfügig Beschäftigten unter 18 Jahren haben die Unfälle zugenommen. Deshalb empfiehlt die DGB-Jugend Sachsen, zu Beginn des Ferienjobs eine Arbeitsschutz-unterweisung einzufordern. Für Arbeitende unter 18 Jahren gelten besondere Schutzbestimmungen.

Arbeitszeiten: Vom 13. bis 14. Lebensjahr dürfen Kinder nur mit Zustimmung der Eltern arbeiten –bis zu zwei Stunden täglich, in der Landwirtschaft drei Stunde, und zwar zwischen 8 und 18 Uhr. 15- bis 17-jährige Schulpflichtige dürfen maximal vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben: maximal acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche. Der Arbeitszeitraum muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Ausnahmen gelten nur für ältere Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren, die etwa in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten dürfen.

Wer arbeitet, muss auch Pause machen. Hier haben unter 18-Jährige bei viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit am Tag Anspruch auf mindestens 30 Minuten, bei mehr als sechs Stunden auf 60 Minuten Pause.

Das Mindestlohngesetz gilt auch für die Ferienarbeit. Jedoch haben nur Jugendliche ab 18 Jahren den Anspruch auf 9,19 Euro je Stunde. Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt das Mindestlohngesetz leider nicht. „Beim Unterschreiben des Arbeitsvertrages sollte man die Entlohnung ganz besonders im Blick haben, denn auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden“, betont Anne Neuendorf.

Bei Problemen: Halten Arbeitgeber sich nicht an die Gesetze, sollte man zusammen mit den Eltern etwas dagegen tun. „Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze sollte keiner tolerieren. In solchen Fällen drohen Arbeitgebern heftige Geldbußen“, sagt die Gewerkschafterin.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar