In insgesamt drei Sitzungen hat der Beirat zum Förderprogramm „Revolution und Demokratie“ über die Vergabe der Mittel aus dem Programm für 2019 entschieden. Nach dem zweiten Antragsstichtag am 31. Mai 2019 bewilligte der Beirat für 50 Projekte Zuwendungen in Höhe von 757.000 Euro. Im März 2019 hatte der Beirat für 20 Projekte bereits 237.000 Euro vergeben.

Der Beirat, unter Vorsitz des Chefs der Staatskanzlei und Staatsministers Oliver Schenk, hat aus 103 eingereichten Anträgen 70 zu fördernde Projekte ausgewählt. Ausstellungen und Plakate, Dokumentar- und Animationsfilme, Kunstaktionen und Podiumsdiskussionen, Städtepartnerschaften und Schulprojekte – die Vielfalt der Projekte ist beeindruckend.

Bei der Auswahl wurde auf eine breite Verteilung im gesamten Freistaat geachtet. Neben den für die Friedliche Revolution so bekannten Städten wie Leipzig, Plauen oder Dresden gibt es viele Projekte aus kleineren Orten, die bislang nicht so bekannte Geschichte erzählen.

Staatsminister Oliver Schenk zeigt sich erfreut über die vielen eingereichten Ideen: „Über 100 Anträge zeigen, dass das Förderprogramm ‘Revolution und Demokratie‘ auf eine positive Resonanz gestoßen ist. Ich bin beeindruckt von den vielen guten Ideen und dem großartigen Engagement der Projektträger. Mit zahlreichen Aktionen wird vielen Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, sich mit den historischen Jubiläen zu befassen und damit auseinanderzusetzen. Für die Umsetzung der Projekte leisten wir mit den Mitteln des Förderprogramms eine finanzielle Unterstützung.“

Mit dem Förderprogramm „Revolution und Demokratie“ möchte die Sächsische Staatsregierung dazu beitragen, die für die Geschichte des Freistaats Sachsen so wichtigen Ereignisse von 1918/19 und 1989/90 in die öffentliche Diskussion zu bringen. Es würdigt den Mut der Menschen, sich für Freiheitsrechte und Demokratie einzusetzen. Das Förderprogramm läuft noch bis Ende 2020.

Weitere Informationen zum Förderprogramm und den Projekten finden Sie unter: http://revolution.sachsen.de/.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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