Die Städtebahn Sachsen GmbH hat in der Nacht ihren Bahnbetrieb ohne Vorankündigung eingestellt. Das sächsische Verkehrsministerium teilt den Unmut und das Unverständnis der betroffenen Kunden und erwartet, dass der Bahnbetreiber unverzüglich seinen vertraglichen Verpflichtungen mit dem Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) nachkommt.

Verkehrsstaatssekretär Hartmut Mangold: „Ich teile die Einschätzung des VVO, dass die von Städtebahn Sachsen in ihrer Erklärung anführten Gründe das Bahnunternehmen nicht von der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem VVO befreit – in diesem Fall der Beförderung von Fahrgästen. Wir werden allerdings von unserer Seite Kontakt mit der benannten DB Netz AG aufnehmen und eine Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen der Städtebahn einfordern. Eine rechtliche Handhabe seitens des SMWA gegenüber der DB Netz besteht nicht, Aufsichtsbehörde ist das Eisenbahnbundesamt.“

Vertragspartner der Städtebahn Sachsen ist der VVO als verantwortlicher Betreiber des Nahverkehrs in der Region. Der Verkehrsverbund hat die Rahmenbedingungen im Vertrag mit der Städtebahn in eigener Verantwortung abgestimmt. Aus diesem Vertrag ergeben sich gegebenenfalls Sanktionsmöglichkeiten. Ob und in wieweit der VVO davon Gebrauch machen wird, obliegt allein ihm.

Verkehrsstaatssekretär Mangold: „Der VVO bemüht sich beispielhaft seit den frühen Morgenstunden um die Lösung des Problems im Sinne seiner Kunden. Das SMWA hat dem VVO seine Unterstützung angeboten.“

Der Verkehrsverbund Oberelbe hat stets alle verkehrsvertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Städtebahn Sachsen erfüllt oder sogar überfüllt. Mangold weiter: „So hat er die mehrmalige Erhöhung seines Budgets durch den Freistaat Sachsen auch dafür genutzt, die Städtebahn Sachsen bei der Fahrzeugmodernisierung zu unterstützen. Darüber hinaus wurden vom VVO allein bei der Städtebahn Sachsen ca. 100.000 zusätzliche Zugkilometer pro Jahr bestellt.“

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