Auf sächsischen Gewässern gilt ein generelles Kite-Surfing Verbot. Ausnahmen von diesem Verbot sind nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen möglich. Dazu erklärt der sächsische Bundestagsabgeordnete und Generalsekretär der FDP Sachsen, Torsten Herbst: „Kite-Surfing ist insbesondere in den Sommermonaten eine Bereicherung für das Freizeitangebot auf den sächsischen Gewässern. Umso enttäuschender ist es, dass Kite-Surfer momentan nur auf zwei Seen im Freistaat ihrem Hobby nachgehen können.“

„Grund dafür sind sehr aufwändige und bürokratischen Prüfungen, um eine Ausnahme vom generellen Kite-Surfing-Verbot zu erwirken. Das ist weder zeitgemäß, noch gerechtfertigt. Die Regelungen zur Freigabe von Gewässern für das Kite-Surfing gehören daher dringend vereinfacht.

Für touristisch attraktive Seenlandschaften und den Wassertourismus gerade in den ehemaligen Kohlerevieren ist die gegenwärtige Nutzungseinschränkung äußerst ärgerlich. Bei den neuen Seen in der Lausitz und im Leipziger Südraum könnte die großzügigere Freigabe für Kite-Surfer einen positiven Impuls für den Wassersport setzen.“
Hintergrund:

Laut Sächsischer Schifffahrtsverordnung ist das Kite-Surfing auf sächsischen Binnengewässern verboten. Derzeit gelten von diesem Verbot nur zwei Ausnahmen – auf dem Bärwalder See in der Lausitz und dem Hainer See bei Leipzig. Um eine solche Ausnahme zu erwirken, sind gegenwärtig umfangreiche Prüfungen bezüglich Umweltverträglichkeit, wasserrechtlichen Voraussetzungen und Sicherheitsvoraussetzungen notwendig.

Bei Nacht und Nebel

Bei Nacht und Nebel (1)

Keine Kommentare bisher

Das ist typisch Politik, also das, weshalb man sich angewidert abwendet.
Diese Regierung wollte und will unbedingt die Tagebaurestlöcher mit Motorboote zuscheißen. Alleine auf Störmthaler, Zwenkauer und Hainer See sind 1500 Motorboote zugelassen. Im Zweifel können alle zusammen auf einem der Restlöcher fahren. Hierfür wurden die Tagebaurestlöcher für schiffbar erklärt. Rechtswidrig. Es gibt hierfür nämlich keinen von der Rechtsordnung anerkannten Grund. Wegen dieser Schiffbarkeit, die nichts anderes bedeutet als die Umwidmung in Straßen, haben die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, der motorisierte Verkehr Vorrang. Dahinter haben alle anderen Verkehrsteilnehmer zurück zu stehen. Nicht nur die Kiste-Surfer sondern auch die Badenden.
Da kann sich die Partei der Rechtsverdreher mit den Grünen zusammentun und im Vorgriff auf eine kommende sächsische schwarz/grün/gelbe Koalition das Sächsische Wassergesetz entsprechend ändern und die Schiffbarkeit für sämtliche Tagebaurestlöcher rausnehmen. Dann klappts auch wieder mit dem Kite surfen.

Schreiben Sie einen Kommentar