Am vergangenen Freitag hat die FDP-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht, der den Bundesländern mehr Freiräume bei der Regulierung von Mindestabständen zu Windkraftanlagen zugestehen soll. Damit soll unter anderem sicher gestellt werden, dass Windräder nicht zu dicht an besiedeltem Gebiet errichtet werden.

Dazu erklärt der sächsische FDP-Bundestagsabgeordnete Torsten Herbst:

„Seit Jahren werden die in Deutschland errichteten Windkraftanlagen immer größer. Gleichzeitig gibt es bis heute keine Regelungen für Mindestabstände von Windrädern zu Wohngebieten oder Verkehrswegen. Es ist daher ein wichtiger Schritt, dass die FDP-Bundestagsfraktion nun den Bundesländern mehr Freiheiten geben will, solche Mindestabstände festzulegen. Insbesondere die Menschen in den ländlichen Regionen Sachsens warten seit Jahren auf mehr Rechtssicherheit beim Bau von Windkraftanlagen. Wenn die Bundesregierung nicht willens ist, Mindestabstände einzuführen, sollte dies zumindest den Ländern freigestellt werden.

Denn die Akzeptanz in der Bevölkerung für den weiteren Ausbau der Windenergie ist in Deutschland seit Jahren rückläufig. Umso wichtiger ist es nun, dass diese Bedenken in der Politik Gehör finden. Der Umbau der Energielandschaft hinzu einer nachhaltigeren Erzeugung ist eine der größten Herausforderungen in Deutschland. Dabei gilt es momentan nicht nur Bezahlbarkeit, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit miteinander zu vereinbaren, sondern auch die Anliegen der Bevölkerung einzubeziehen.“

Hintergrund:

Bereits bis zum 31. Dezember 2015 bestand für die Länder die gesetzliche Möglichkeit, rechtssichere Mindestabstände festzusetzen. Eine entsprechende Initiative der Länder Sachsen und Bayern hatte der Bundesrat im Sommer 2014 angenommen (siehe hier).

Den Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen der FDP-Bundestagsfraktion finden Sie hier.

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