Sachsen hat heute erneut ausreisepflichtige Tunesier in ihre Heimat abgeschoben. Das Flugzeug mit 21 abgelehnten Asylbewerbern an Bord, startete heute Mittag vom Flughafen Halle/Leipzig aus. Insgesamt elf Personen kamen aus Sachsen. Dabei handelte es sich ausschließlich um Haftfälle, bzw. Personen aus der Straf- und Abschiebungshaft. Außerdem saßen zehn weitere Tunesier aus insgesamt fünf anderen Bundesländern in der Maschine. Bereits gestern Abend hatte sich der Freistaat mit drei Ausreispflichtigen an einer Rückführung nach Afghanistan vom Flughafen Frankfurt am Main beteiligt, darunter ein Haftfall.

Innenminister Prof. Roland Wöller: „Wir werden auch weiterhin in Sachsen konsequent geltendes Recht durchsetzen. Wer kein Bleiberecht hat, muss unser Land verlassen, das gilt insbesondere für Straftäter. Einmal mehr zeigt sich zudem, wie wichtig es war, in Sachsen das Ausreisegewahrsam und die Abschiebungshaft einzurichten, sowie das entsprechende Gesetz dazu im Landtag zu verabschieden. Diese beiden Einrichtungen unterstützen uns bei der Rückführung ganz wesentlich.“

Der heutige Flug war bereits der achte sächsische Sammelcharter nach Tunesien in diesem Jahr (2017 insgesamt 9 und 2018 insgesamt 11 Tunesiencharter). Sachsen hat damit 2019 bisher insgesamt 83 ausreisepflichtige Tunesier in ihr Heimatland zurückgeführt (2017: 109 und 2018: 154). Derzeit können aufgrund von Vorgaben durch das Herkunftsland maximal 25 Ausreisepflichtige pro Flug nach Tunesien zurückgebracht werden.

Zum Stichtag 31.07.2019 hielten sich in Sachsen insgesamt 488 ausreisepflichtige Tunesier auf. Davon sind derzeit insgesamt 301 geduldet, 191 wegen fehlender Reisedokumente.

„Die Rückführung von abgelehnten und ausreisepflichtigen Asylbewerbern ist für die Länder trotz aller Konsequenz eine enorme Herausforderung. Deshalb brauchen wir dringend mehr Unterstützung auf Bundesebene bei der Beseitigung von Abschiebungshindernissen in einigen Herkunftsstaaten. Wichtig ist auch die Anerkennung weiterer sicherer Herkunftsstaaten wie Georgien und die nordafrikanischen Maghrebstaaten, die von den Grünen noch immer im Bundesrat blockiert wird“, so Wöller abschließend.

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