Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat mit Allgemeinverfügung vom 13. September 2019 den 1.150 Meter langen Barbarakanal sowie weite Flächen vom sächsischen Teil des Partwitzer Sees für schiffbar erklärt. Damit können diese Gewässerstrecken künftig mit Fahrgastschiffen, motorangetriebenen Sportbooten sowie Sportbooten ohne Motor befahren werden. Allerdings bleiben die jetzt grundsätzlich freigegebenen Nutzungen auf dem Partwitzer See durch geotechnisch und naturschutzbedingte Sperrbereiche eingeschränkt. Die nicht befahrbaren Flächen sind jeweils durch Tonnen markiert.

Bereits in den Jahren 2013 und 2018 hatte die LDS große Teile der auf sächsischem Territorium liegenden Seefläche des angrenzenden Geierswalder Sees für die Schifffahrt freigegeben. Mit der neuen Freigabe ist nun die durchgängige Schiffbarkeit zwischen dem Senftenberger und Partwitzer See erreicht.

Mit der fortschreitenden Sanierung des Tagebaurestgewässers Partwitzer See sowie der schifffahrtstechnischen Herstellung des Barbarakanals war die Freigabe der Wasserflächen für die Schifffahrt möglich geworden. Die Feststellung der Fertigstellung von Gewässerteilen für die Schifffahrt ist das Ergebnis eines umfangreichen Verwaltungsverfahrens.

Im Rahmen des Verfahrens wurden die Gemeinde Elsterheide, die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) in ihrer Eigenschaft als bergrechtlich Verantwortliche sowie eine Reihe brandenburgischer und sächsischer Behörden angehört.

Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung (27. September 2019) im Amtsblatt der Gemeinde Elsterheide in Kraft.

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