Zur anhaltenden Diskussion über die mögliche Reform der Pflegefinanzierung (MDR-Sachsenspiegel und CDU-Landtagsfraktion) erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag Susanne Schaper: Dass die CDU-Fraktion als Beispiel für solidarische Pflegefinanzierung ausgerechnet die sächsische Buß- und Bettags-Regelung nimmt, bei der einseitig die Beschäftigten be- und die Wirtschaft entlastet werden, ist an Peinlichkeit nicht zu überbieten.

Es ist auch völlig unlogisch, weil beispielsweise die Menschen in Bayern zwei Feiertage mehr haben (insgesamt 13 gegenüber 11 in Sachsen), ohne irgendeinen Zusatzbetrag leisten zu können. Tatsächlich lässt sich das verschärfte Problem der Pflegefinanzierung nicht dadurch lösen, die Beitragsspirale nach oben zu schrauben. Mit diesem unsozialen Herumdoktern an Symptomen kommen wir nicht weiter.

Denn die Frage, ob die Pflegefinanzierung grundlegend reformiert werden muss, beantwortet sich von selbst. Angesichts der steigenden Eigenanteile verbunden mit dem Gang zum Sozialamt für viele Betroffene muss man die Pflegeversicherung zu einer Pflegevollversicherung umbauen. Da dies nicht von heute auf morgen bewerkstelligt werden kann, darf die sächsische Staatsregierung nicht die Hände in den Schoß legen und abwarten.

Wir fordern daher, dass sich die Staatsregierung schnellstmöglich auf Bundesebene für eine Deckelung der Eigenanteile im Bereich der ambulanten und stationären Pflege einsetzt. Bis zum Inkrafttreten einer solchen bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelung fordern wir darüber hinaus mit einem Landespflegegeld für den Freistaat Sachsen einen angemessenen finanziellen Zuschuss für die ambulante und stationäre Pflege, welcher unbürokratisch geleistet werden soll.

Altenpflegeeinrichtungen müssen zudem in Anlehnung an die Krankenhausfinanzierung finanzielle Zuschüsse zu deren Investitionskosten gewährt werden (alle diese Forderungen sind gebündelt in einem aktuell eingebrachten Antrag der Linksfraktion, Landtags-Drucksache 7/525).

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