Beim Kulturamt der Stadt Leipzig können bis zum 31. März 2020 (Einsendeschluss) Anträge auf die Förderung von Kunst und Kulturprojekten in freier Trägerschaft für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 gestellt werden. Es stehen Fördermittel in Höhe von rund 440.000 Euro zur Verfügung.

Mit der Projektförderung sollen Vorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Kulturelle Bildung, Literatur, Soziokultur, Stadtteilkultur, Stadtgeschichte sowie Vorhaben mit interdisziplinären Charakter unterstützt werden. In dem Zusammenhang können auch Anträge auf Katalogförderung, Debütförderung, Gastspiele und Wiederaufnahmen gestellt werden.

Insbesondere werden Projekte gefördert, die ein hohes künstlerisches Potenzial erkennen lassen und künstlerische Qualität versprechen. Sie sollten das Kulturangebot der Stadt bereichern, neuartige Darstellungs- und Vermittlungsformen präsentieren oder Kreativität entwickeln und möglichst allen den Zugang zu Kunst und Kultur ermöglichen. Auch Vorhaben, die zu tolerantem Miteinander, Integration und Chancengleichheit beitragen, können gefördert werden.

Im Zuge des Jahres der Industriekultur 2020 in Sachsen werden auch in der zweiten Jahreshälfte schwerpunktmäßig Projekte gefördert, die sich anhand kulturell-künstlerischer Mittel mit der Leipziger Industriekultur sowie den dazu gehörigen Orten und der Geschichte auseinandersetzen. Im Fokus der Projektförderung 2020 steht zudem der 100. Todestag von Max Klinger. In diesem Zusammenhang können Vorhaben eine Förderung erhalten, die sich mit dem Werk und/oder der Person Klingers auf kreative Weise beschäftigen.

Zur Antragsstellung müssen zwingend die Antragsformulare des Kulturamts genutzt werden. Die Anträge müssen in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift bis zum 31. März 2020 eingereicht werden. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Deshalb wird bei Bedarf die Benutzung des Fristbriefkastens am Personaleingang des Neuen Rathauses empfohlen.

Grundlage für die Vergabe der Fördermittel ist die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen (Fachförderrichtlinie Kultur). Die Auswahl der Projekte erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren voraussichtlich bis Mitte Juni 2020. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Im Vorfeld des Antragsschlusses besteht die Möglichkeit, sich von den Fachmitarbeitern des Kulturamts beraten zu lassen. Eine Beratung wird insbesondere dann empfohlen, wenn zum ersten Mal ein Antrag auf Förderung gestellt werden soll. Außerdem kann die neu vom Kulturamt zur Verfügung gestellte Anleitung zur Antragsstellung genutzt werden. Alle notwendigen Informationen sowie die Antragsformulare können unter www.leipzig.de/kulturfoerderung abgerufen werden.

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