Die anerkannten Naturschutzverbände in Sachsen werden landesweit an Verfahren beteiligt, die Auswirkungen auf Natur und Landschaft haben können, so auch der NABU. In der Regel finden die Hinweise Beachtung und werden abgewogen – anders lief es bei der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Bergstraße – Teilflurstück 290/2“ der Gemeinde Amtsberg OT Dittersdorf im Erzgebirgskreis. Dort sollen auf dem Teilflurstück die Voraussetzungen für eine Wohnbebauung geschaffen werden.

Der NABU Sachsen machte in seiner Stellungnahme zum Verfahren Mängel in den Unterlagen geltend, forderte tiefergehende Untersuchungen sowie Präzisierungen der Aussagen – etwa was unter „weitgehender Erhaltung des Baumbestandes“ zu verstehen ist. Unterstützung erhielt der sächsische NABU-Landesverband von Mitgliedern vor Ort, die in ihrer Freizeit das Areal inspiziert hatten. Angesichts der erbetenen Mitwirkung des NABU Sachsen am Verfahren sind die Aussagen von Amtsbergs Bürgermeister Sylvio Krause bei der jüngsten Sitzung des Technischen Ausschusses nun umso respektloser.

Im dazugehörigen Protokoll heißt es: „Bürgermeister Krause informierte die Mitglieder des Technischen Ausschusses über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB). Diese sind grundsätzlich positiv eingestellt. Lediglich das Landratsamt Erzgebirgskreis – SG Naturschutz, der Planungsverband Region Chemnitz sowie der Naturschutzbund Deutschland (NABU) haben Einwände gegen das geplante Vorhaben im Hinblick auf den Gehölzbestand und den Artenschutz.

Öffentliche Bedenken i. Z. d. Auslegung wurden keine geäußert, sodass Bürgermeister Krause vorschlägt, die Bedenken bzw. Forderungen der TÖB in der folgenden Gemeinderatssitzung ‚wegzuwägen.‘“ Lediglich mit dem Landratsamt wolle man noch einmal sprechen.

„Da bin ich nahezu fassungslos“, erklärt Joachim Schruth, Naturschutzreferent und Verfasser der NABU-Stellungnahme. „So etwas ist mir in meiner langjährigen Tätigkeit in dieser Dreistigkeit noch nicht untergekommen. Dem NABU geht es primär darum, Vorhaben und Eingriffe in die Natur mit seinen Stellungnahmen im Sinne des Natur- und Artenschutzes zu qualifizieren.

Dazu gehören selbstverständlich auch Hinweise auf Mängel in den Unterlagen. Von einer Achtung des Ehrenamtes zeugen die Äußerungen des Amtsberger Bürgermeisters ebenfalls nicht – im Gegenteil demotiviert solches Gebaren unsere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer.“

Dem NABU wird Sylvio Krause seine Gründe für das unkommentierte Wegwägen dennoch mitteilen müssen, denn das sächsische Naturschutzgesetz fordert dies, wenn dem Anliegen einer Naturschutzvereinigung in einem Verfahren nicht entsprochen worden ist.

 

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