Der Gutachterausschuss in der Stadt Leipzig hat jetzt die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31. Dezember 2019 beschlossen. Die Bodenrichtwerte werden durch den Gutachterausschuss jährlich aus den Kaufverträgen über unbebaute Grundstücke des jeweiligen Berichtsjahres (1. Januar bis 31. Dezember) abgeleitet, die dem Gutachterausschuss durch die Notare zur Verfügung gestellt werden.

Die gesetzliche Verpflichtung zur Ableitung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte durch die Gutachterausschüsse ergibt sich aus dem Baugesetzbuch (§ 196) und der Gutachterausschussverordnung (§ 11) des Freistaates Sachsen.

Die Bodenrichtwerte liegen flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet vor. Sie stellen den durchschnittlichen Lagewert für den Boden dar, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Neben dem Bodenwert in Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche sind zum jeweiligen Bodenrichtwert noch wertbeeinflussende Merkmale wie etwa der Entwicklungszustand (Acker, Bauerwartungsland, Bauland), die Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie der abgabenrechtliche Status (Erschließungsbeiträge) hinterlegt.

Die Bodenrichtwerte mit den ergänzenden Beschreibungen beziehen sich jeweils auf eine definierte Zone, die ebenfalls in der Bodenrichtwertkarte dargestellt ist. Diese ist online kostenfrei abrufbar unter www.bodenrichtwert.leipzig.de. Durch Anklicken der jeweiligen Bodenrichtwertzone werden der Bodenrichtwert und alle weiteren Informationen in einer Tabelle dargestellt.

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