Ausbreitung eindämmen, Bevölkerung schützen, staatliche Dienstleistungen anbieten –mit diesem Dreiklang reagiert die Stadt Leipzig auf die bundesweit steigende Zahl von Corona-Infizierten. Dabei setzt die Stadt Leipzig sowohl die Entscheidungen der Staatsregierung zur Schließung von Schulen und Kinderbetreuung (Krippen, Kitas, Horte) als auch die Leitlinien des Bundes zur Vermeidung sozialer Kontakte (Schließung von Kulturstätten, Sportstätten etc.) um.

Per Allgemeinverfügung untersagt die Stadt Leipzig zudem jegliche Art von Versammlungen und Veranstaltungen. Auch die Sitzungen des Stadtrats sowie der städtischen Gremien werden zunächst ausgesetzt.

Wichtige Leistungen – vor allem im Meldewesen (Urkunden, Ausweise etc.) – bieten die Behörden weiterhin an. Sechs Bürgerämter bleiben geöffnet: Otto-Schill-Straße, Wiedebachpassage, Ratzelbogen, Paunsdorf-Center, Schönefeld, Gohlis-Center. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich zunächst telefonisch oder per Mail mit den Behörden in Verbindung zu setzen. Persönliche Sprechzeiten werden stark reduziert. Grundsätzlich gilt: direkte Kontakte sollen auf ein Minimum reduziert werden.

Oberbürgermeister Burkhard Jung: „Wir werden Zeuge, wie sich das Virus in ganz Europa ausbreitet und zunehmend auch Tote fordert. Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung hat oberste Priorität, wir müssen und wollen alles dafür tun, dass sich die Ausbreitung verlangsamt. Die Verwaltung wird weiterhin alle notwendigen Leistungen anbieten.

Die Kinderbetreuung wird nur noch für diejenigen Eltern angeboten, die in systemrelevanten Berufen arbeiten. Ich appelliere an die Menschen, dies sehr ernst zu nehmen. Wer immer eine alternative Betreuungsmöglichkeit hat, möge diese bitte nutzen. Unser Ziel ist es, die öffentliche Infrastruktur auch in dieser Situation anbieten zu können. Wir sind auf Elektrizitäts- und Wasserversorgung angewiesen, der Abfall muss entsorgt werden, die Kliniken müssen arbeitsfähig sein, Feuerwehr und Polizei müssen einsatzbereit sein.“

Betreuungsplätze in Kitas stehen nur noch Eltern in systemrelevanten Berufen, wie sie das sächsische Sozialministerium definiert hat, zur Verfügung. Die Kita-Leitungen sind angewiesen, die Regelungen restriktiv zu handhaben. Für Pflegeeinrichtungen gilt ein Besuchsverbot, offene Freizeittreffs (OFT) werden geschlossen. Grundsätzlich wird die soziale Betreuung auf Minimum zurückgefahren.

Die Abfallentsorgung arbeitet wie gewohnt weiter. Sollte es zu Personalausfällen kommen, werden die Kapazitäten und Angebote der Wertstoffhöfe reduziert. Die Kulturstätten der Stadt stellen ihren Publikumsbetrieb komplett ein; Proben werden abgesagt.

Intern wird die Verwaltung Personal, das in der jetzigen Situation abkömmlich ist, dem Gesundheitsamt zur Verfügung stellen. Vordringlich sollen so die angeordneten Quarantänemaßahmen streng überwacht werden, um die Ausbreitung des Corona-Virus wirksam einzudämmen.
Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 19. April.

Amtliche Verfügung wegen Corona-Virus: Was ist ab Donnerstag in Sachsen untersagt, was bleibt geöffnet?

Amtliche Verfügung wegen Coronavirus: Was ist ab Donnerstag in Sachsen untersagt, was bleibt geöffnet?

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