Nico Brünler, Sprecher für Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik der Linksfraktion, erklärt: „Es ist gut, dass der Freistaat ein Sonderprogramm für Kleinstunternehmen und Soloselbständige aufgelegt hat, anstatt auf die in den nächsten Wochen anlaufenden Bundesprogramme zu warten. Auch das unbürokratische Antragsverfahren hebt sich positiv von der sonst üblichen sächsischen Antragsbürokratie ab. Es sollte in Zukunft Vorbild für zumindest jene Programme werden, die sich an Kleinstunternehmen, Vereine oder zivilgesellschaftliche Initiativen wenden.“

„Wo Licht ist, ist jedoch auch Schatten. Die Soforthilfe Corona-Krise schließt ausdrücklich Soloselbständige im Nebenerwerb aus. Nach den geltenden Bestimmungen muss die Erwerbstätigkeit den größten zeitlichen Umfang im Vergleich zu anderen Tätigkeiten umfassen. Damit sind all jene von der Förderung ausgeschlossen, die derzeit ein Studium oder eine Ausbildung absolvieren, dabei jedoch kein Ausbildungsgeld oder BAföG beziehen, sondern sich ihren Lebensunterhalt als Soloselbständige selbst erarbeiten oder bereits in der Ausbildung ein Unternehmen gründen. V

iele Betroffene stehen momentan komplett ohne Möglichkeiten da, ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Für sie ist die Situation oftmals gleichzusetzen mit dem Ende ihrer Ausbildung und einer nachhaltigen Zerstörung von Entwicklungsperspektiven.

Ebenso ist es falsch, dass der Freistaat bei Kleinstunternehmen und Soloselbständigen grundsätzlich an einer Rückzahlung der Zuschüsse festhält. Viele Kleinstunternehmer leben de facto von der Hand in den Mund. Die Umsätze entsprechen abzüglich der laufenden Kosten oft eins zu eins den Einkünften zur Bestreitung des Lebensunterhalts, ohne dass nennenswerte Rücklagen gebildet werden können. Folglich profitieren gerade jene, die es am nötigsten haben und schon kaum über die Runden kommen, faktisch nicht von dem Förderprogramm.

Beides müssen Staatsregierung und Sächsische Aufbaubank dringend nachbessern!“

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