Die dynamische Entwicklung der Verbreitung des Coronavirus macht es notwendig, den Zugang zu den Gerichten und Staatsanwaltschaften auf ein absolut notwendiges Minimum zu beschränken. Personen sollen Gerichte und Staatsanwaltschaften grundsätzlich nur noch zur Wahrnehmung von Terminen betreten, zu denen sie geladen wurden.

Das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung hat Handlungsempfehlungen für die weitere Organisation des Dienstbetriebs an den sächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften erstellt. Bei der Erarbeitung der Empfehlungen wurden die Präsidentinnen und Präsidenten der sächsischen Obergerichte und der Generalstaatsanwalt einbezogen.

Justizministerin Katja Meier: „Durch die Einhaltung der Handlungsempfehlungen soll der Zugang zum Rechtsschutz und auch die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen in den nächsten Wochen sichergestellt werden. Damit soll aber auch der Infektionsschutz für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte genau so wie für die weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte und Staatsanwaltschaften, aber auch für die Besucherinnen und Besucher der Justizdienststellen erhöht werden. Wir alle müssen durch solidarisches Handeln unseren Beitrag dazu leisten, die Verbreitung des Virus soweit wie möglich einzudämmen. Auf diese Weise können wir es schaffen, die Gesundheit der Menschen zu schützen und trotz Einschränkungen die Funktionsfähigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften aufrechtzuerhalten.“

Die Empfehlungen sehen auch vor, dass Besuchern der Zugang zum Gericht untersagt wird, soweit sie sich innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Besuch des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft in einem internationalen Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland entsprechend der Festlegung durch das Robert Koch-Institut aufgehalten haben. Das gilt auch für Besucherinnen und Besucher, die Kontakt zu einer am Coronavirus erkrankten Person oder zu jemandem hatten, bei dem der Verdacht auf eine Coronavirus-Erkrankung besteht.

Von persönlichen Vorsprachen soll nach Möglichkeit abgesehen werden. Anliegen sollen vielmehr schriftlich vorgetragen oder verschoben werden, wenn dies möglich ist. Die Gerichte oder Staatsanwaltschaften sind nur in dringenden und unaufschiebbaren Angelegenheiten, möglichst erst nach telefonischer Kontaktaufnahme, aufzusuchen.

Die Richterinnen und Richter entscheiden aufgrund ihrer richterlichen Unabhängigkeit über die Terminierung ihrer Verfahren. Justizministerin Katja Meier würde es allerdings begrüßen, wenn neben dem Interesse an der Durchführung eines Termins auch die Risiken einer möglichen Verbreitung des Virus abgewägt würden.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar