Bei den neuen Beschlüssen zu den weiteren Corona-Maßnahmen bleiben aus Sicht der FDP Sachsen einige Fragen offen. Während langfristige Maßnahmen unflexibel erscheinen und den Betroffenen keine Perspektiven aufweisen, wurden scheinbar bei Lockerungen willkürliche Maßstäbe angesetzt und Konzepte nicht fertig gedacht. Da die Basisreproduktionszahl R0 inzwischen unter eins gesunken ist, sollten die Regelungen nochmal angepasst werden.

FDP-Landesvorsitzender und Bundestagsabgeordneter Frank Müller-Rosentritt kritisiert: „Bei der Entscheidung, dass Läden mit einer Größe von weniger als 800 Quadratmetern wieder öffnen dürfen, scheint die Größenbeschränkung willkürlich. Unklar ist auch, wie sich diese Quadratmeterzahl definiert und wie sich die Umsetzung gestaltet. Beschreibt sie die gesamte Größe der Einkaufsfläche oder gilt es auch für einen abgesperrten Teilbereich? Wir fordern daher, wenn ein Geschäft mit über 800 Quadratmetern die Abstands- und Hygieneregeln gewährleisten kann, sollte eine Öffnung möglich sein.

Die gleiche Regelung sollte im Übrigen auch für Zoos, Biergärten und andere Freiluft-Lokalitäten angesetzt werden. Entscheidender als willkürlich gesetzte Größen- oder Branchenrestriktionen muss es sein, dass ein Betreiber die Auflagen einhalten kann. Ebenso gibt es Einzelsportarten (wie Rad- oder Reitsport, Tennis, etc.), welche mit genügend Abstand zu anderen Personen betrieben werden können, bei denen dringend darüber nachgedacht werden sollte, diese wieder zu ermöglichen. Bei Museen und Tierparks rudert Sachsen nun zurück, das hätte nicht sein müssen, unter Auflagen sollten diese wieder geöffnet werden.

Für die gastronomischen, touristischen und Veranstaltungsbereich fehlt es generell an Perspektiven. Den Unternehmern hier eine eventuelle Lockerung in vier Monaten zu bieten, ist viel zu unflexibel. In dieser Ausnahmesituation, müssen derartige Restriktionen tagesaktuell der Lebensrealität angepasst werden. Gemeinsam mit den Branchen gilt es hier schnellstmöglich Alternativen und realisierbare Konzepte, unter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen zu finden.

Auch bei den Themen Schule und Kinderbetreuung gibt es noch viele ungelöste Probleme. Es muss eine Betreuung und Beschulung ermöglicht werden, damit Angestellte ihre Arbeit wieder aufnehmen können. Um dabei die Sicherheitsmaßnahmen gewährleisten zu können, sollten hier viele Kommunen und auch der Freistaat kreativer werden. Es sollte geprüft werden, welche Räumlichkeiten und Flächen die Städte und Kommunen temporär für den Schulbetrieb nutzen können.

Die derzeit geschlossenen Universitäten, Fachhochschulen und Volkshochschulen sowie Theater oder Messen, würden sich als Klassen- und Betreuungsräumlichkeiten vorübergehend anbieten, ebenso sollten Liegenschaften und Flächen des Landes, der Städte und der Kommunen auf ihre Eignung geprüft werden. Neben Vor- und Nachmittagsunterricht, wäre die Verteilung auf weitere Gebäude und Räume eine Variante, die Zahl der Schüler pro Klasse möglichst niedrig zu halten. Es braucht jedenfalls schnelle und flexible Konzepte.

Die Landesregierung muss auch offene Fragen im Umgang mit den aktuellen Grundrechtseinschränkungen beantworten. Insbesondere muss, unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen, die Versammlungsfreiheit wieder gewährleistet werden. Aktuell besteht mangels parlamentarischer Abstimmung ein Legitimations- und Demokratiedefizit. Der Sächsische Landtag sollte bei solch enormen Einschränkungen, über einen nun bereits sehr langen Zeitraum, beteiligt werden und nicht die Regierung im Alleingang handeln lassen.“

Donnerstag, der 16. April 2020: Reaktionen, Korrekturen und Forderungen zu den neuen Coronaregeln

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