Während der heutigen Beratung des Sächsischen Landtages zur Feststellung des Vorliegens einer außergewöhnlichen Notsituation, zu einem Nachtragshaushaltsgesetz 2019/2020 sowie zur Einrichtung eines Sondervermögens zur Bewältigung der Corona-Krise erklärte Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann: „Es ist ein historischer Tag für die sächsische Politik und für mich ganz persönlich als Finanzminister. Um die Folgen der Corona-Pandemie bewältigen zu können, müssen wir Maßnahmen ergreifen, die für uns alle vor wenigen Wochen noch unvorstellbar waren. Den Vorschlag, erstmals seit 15 Jahren wieder Schulden aufzunehmen, haben wir uns nicht leicht gemacht.“

Für die Unterstützung des Gesundheitssystems, der sächsischen Wirtschaft und für die Zukunft eines lebendigen gesellschaftlichen Lebens brauche man Handlungsfähigkeit durch einen leistungsfähigen Haushalt. „Wir sichern kurzfristig alle nötigen Ausgaben, denken aber vor allem an morgen. Wir müssen unsere Unternehmen am Markt halten, das Vereinsleben und die Kulturangebote aufrecht erhalten und mit den zu erwartenden Steuerausfällen umgehen“, betonte Vorjohann.

Insgesamt bestehe aus heutiger Sicht bis 2022 voraussichtlich ein Finanzierungsbedarf von insgesamt 6 bis 7 Milliarden Euro. „Um diesen Bedarf zu decken, brauchen wir einen Nachtragshaushalt und die Möglichkeit, bis zu 6 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen zu können. Ziel ist dabei handlungsfähig zu bleiben“, so Vorjohann.

Schon jetzt sei absehbar, dass die Steuereinnahmen infolge des zu erwartenden, teilweise schon jetzt spürbaren drastischen Wirtschaftseinbruchs gegenüber der ursprünglichen Planung erheblich sinken werden. „Auf Basis einer ersten groben Schätzung rechnen wir derzeit mit Mindereinnahmen von insgesamt bis zu 4 bis 4,5 Milliarden Euro in den Jahren 2020 bis 2022 allein auf Landesebene. Das heißt, Einnahmen, mit denen wir fest gerechnet haben, bleiben aus“, betonte der Finanzminister. Dem gegenüber stünden Stand heute bis 2022 zusätzliche pandemiebedingte Ausgaben von insgesamt etwa 2 bis 2,5 Milliarden Euro.

„Es muss aber allen Beteiligten klar sein, dass diese Kreditaufnahme und die damit bezweckte Bewältigung der Krise nur durch die nötige Prioritätensetzung und das Zurückfahren kostenintensiver Wünsche gelingen kann. Die Vor-Krisen-Prioritäten in unserem Haushalt können nicht identisch sein mit den Nach-Krisen-Prioritäten. Dies gilt für den laufenden Haushalt, aber vor allem für die vor uns liegende Haushaltsaufstellung. Auch nach der Krise gilt es, weiter genauso eng zusammenzustehen und gemeinsam Maßnahmen und Prioritäten an die sich verringernden Einnahmepotenziale des Freistaates anzupassen“, so Vorjohann.

Für die nötige Transparenz soll all dies in einem Sondervermögen „Coronabewältigungsfonds Sachsen“ abgebildet werden. „Es muss klar erkennbar und nachvollziehbar sein, wie sich die Corona-Pandemie finanziell auswirkt – und zwar getrennt vom regulären Haushalt.“

Über das Sondervermögen könne man bis zum Jahr 2022 Kredite im Umfang von bis zu 6 Milliarden Euro aufnehmen und Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie bis zu einer Höhe von insgesamt 2,5 Milliarden Euro finanzieren. Hinzu kämen Mittel, die gegebenenfalls noch vom Bund oder der EU zufließen. „Zudem kann das Sondervermögen die voraussichtlichen Steuermindereinnahmen auf der Landesebene durch entsprechende Zuweisungen an den Staatshaushalt kompensieren. Denn klar ist, dass wir auch zukünftig in Bildung, Breitbandausbau und Straßenbau investieren wollen und müssen. Für die Zukunft unseres Landes“, so Vorjohann abschließend.

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