Staatsminister Thomas Schmidt hat das Sächsische Kabinett heute (21. April 2020) über die Bestellung von Herrn Jörg Mühlberg zum Geschäftsführer der landeseigenen Strukturentwicklungsgesellschaft »Sächsische Agentur für Strukturentwicklung GmbH« (SAS) informiert. Mühlberg wird zum 23. April 2020 seine Tätigkeit bei der SAS aufnehmen und Bürgern, Unternehmen, Kommunen sowie den sächsischen Staatsministerien und Behörden als kompetenter Ansprechpartner in Fragen der Strukturentwicklung in den beiden sächsischen Braunkohle-Regionen in Mitteldeutschland und in der Lausitz zur Verfügung stehen.

Staatsminister Schmidt sieht in der Bestellung Mühlbergs den Startschuss für die Strukturentwicklung in den sächsischen Revieren: »Wir setzen uns dafür ein, dass die Gesetzgebungsverfahren zum Kohleausstieg und zur Strukturstärkung in den davon betroffenen Regionen auf Bundesebene noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden. Der Freistaat macht seine Hausaufgaben und wird organisatorisch und personell gut aufgestellt sein, um das Strukturstärkungsgesetz umzusetzen, das insgesamt 40 Milliarden Euro Bundesmittel für die Strukturentwicklung vorsieht.«

Sachsen will den auf den Freistaat entfallenden Teil der Bundesmittel, also rund zehn Milliarden Euro, von denen etwa 3,4 Milliarden als Finanzhilfen des Bundes für Investitionen des Freistaates und seiner Kommunen bestimmt sind, in den nächsten knapp zwanzig Jahren sinnvoll und wirksam einsetzen.

Der Minister ist sicher, dass Jörg Mühlberg als Geschäftsführer der SAS dazu einen entscheidenden Beitrag leisten wird: »Herr Mühlberg hat bereits seit vielen Jahren als Abteilungsleiter in der Sächsischen Aufbaubank und zuletzt im Staatsministerium für Regionalentwicklung für den Bereich des Städte- und Wohnungsbaus in verantwortlicher Funktion unter Beweis gestellt, dass er praktikable und wirksame Lösungen für die vielfältigen Probleme des Strukturwandels findet.

Seine Erfahrung und seine Kontakte in die Regionen, zu Kommunen, Wirtschaft und Wissenschaft sowie in die Bundesebene hinein werden dem Strukturwandel in der Lausitz und im Mitteldeutschen Revier wichtige Impulse verleihen und ihm die richtige Richtung geben.«

Die SAS wird im Auftrag des Freistaates Sachsen eng mit weiteren Akteuren der Strukturentwicklung zusammenarbeiten. Hierzu zählen neben der Sächsischen Aufbaubank (SAB) und der Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH (WFS) insbesondere die regionalen Strukturentwicklungsgesellschaften für das Lausitzer Revier (Wirtschaftsregion Lausitz GmbH – WRL) und für das Mitteldeutsche Revier (Metropolregion Mitteldeutschland Management GmbH – MMM) sowie die entsprechenden Akteure aus Brandenburg (für das Lausitzer Revier) und Sachsen-Anhalt (für das Mitteldeutsche Revier).

Nachfolger als Leiter der Abteilung »Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen« des SMR wird Herr Ulrich Menke, bisher Abteilungsleiter im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS).

Hintergrund:

Der Gesellschaftsvertrag der SAS wurde am 19. November 2019 notariell beurkundet. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Weißwasser und kann Außenstellen errichten. Der Freistaat hat Geschäftsanteile von 51 Prozent, die SAB von 49 Prozent. Gegenstand der nicht gewinnorientiert arbeitenden Gesellschaft ist die Strukturentwicklung in den beiden sächsischen Braunkohle-Regionen (Landkreise Bautzen, Görlitz, Leipzig und Nordsachsen sowie die kreisfreie Stadt Leipzig).

Aufgabe der Gesellschaft ist die Durchführung jährlicher Verfahren zur Auswahl der Vorhaben des Freistaates und seiner Kommunen, mit denen der Freistaat die vom Bund zum Zwecke der Strukturentwicklung in den sächsischen Braunkohleregionen bereitzustellenden Finanzhilfen untersetzen wird. Darüber hinaus steht die Gesellschaft Initiatoren von Strukturentwicklungs-Projekten in den beiden sächsischen Braunkohle-Regionen als Förderlotse und Programmberater zur Verfügung und begleitet diese bei der Entwicklung von Vorhaben bis zur Antrags- und Umsetzungsreife.

Das operative Geschäft der Gesellschaft wird maßgeblich vom Inkrafttreten des »Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen« bestimmt. Nachdem der Regierungsentwurf am 11. Oktober 2019 Gegenstand der Beschlussfassung im Bundesrat war, soll das Gesetz gemeinsam mit dem Kohleausstiegsgesetz Ende Juni im Bundestag und Anfang Juli im Bundesrat verabschiedet werden.

Montag, der 20. April 2020: Maskenpflicht mit offenen Fragen

Montag, der 20. April 2020: Maskenpflicht mit offenen Fragen

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar