Die Stadtverwaltung weist auch während der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ausdrücklich auf die Einhaltung der Verkehrsregeln und deren Kontrolle durch das Ordnungsamt hin. Anlass ist eine Geschwindigkeitsübertretung in der Merseburger Straße. Die dort aufgestellte Messstelle wurde am 9. April bei erlaubten 50 km/h mit 182 km/h passiert.

Ungeachtet der hiervon ausgehenden erheblichen Selbst- und Fremdgefährdung zeigte sich noch das erhöhte Maß an Unverantwortlichkeit durch einen Mitfahrer, der augenscheinlich diese Fahrt mit dem Handy dokumentierte. Letztendlich wird wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 132 km/h die Einleitung eines Strafverfahrens geprüft.

„Die stationären Überwachungsanlagen sowie die drei seit Anfang des Jahres im gesamten Stadtgebiet zur Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzten Enforcement-Trailer werden weiterbetrieben, darauf wollen wir ausdrücklich hinweisen“, sagt Helmut Loris, Leiter des Ordnungsamtes.

„Besonders in den aktuellen Zeiten wird deutlich, dass vor allem die Vernunft und Einsicht in die gesetzlichen Bestimmungen dem Schutz anderer Personen dient. Diese Form gegenseitiger Rücksichtnahme – wie in Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung geregelt – wird auch von jedem Verkehrsteilnehmer erwartet, denn das Fehlverhalten eines Einzelnen kann letztendlich zu Personen- und Sachschäden führen.“

Donnerstag, der 16. April 2020: Reaktionen, Korrekturen und Forderungen zu den neuen Coronaregeln

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