Ab Montag, 18. Mai, können online Anträge für das von der Stadt Leipzig aufgelegte Sonderhilfsprogramm „Leipzig hilft Solo-Selbstständigen“ gestellt werden. Bereits seit Freitag, 15. Mai, besteht die Möglichkeit, sich auf der Datenplattform „Amt24“ anzumelden. Diese Anmeldung ist für die Antragstellung zwingend erforderlich, damit wird eine Art „Kundenkonto“ angelegt. Das Amt für Wirtschaftsförderung und die kommunale IT-Tochter Lecos GmbH haben hierfür die letzten beiden Wochen mit Hochdruck an der Programmierung gearbeitet.

„Solo-Selbstständige erleiden durch die Corona-Krise gravierende wirtschaftliche Einbrüche. Der Zuschuss soll den Selbstständigen einen finanziellen Freiraum verschaffen, um ihr Unternehmen zu erhalten und nach dem Lockdown wieder wirtschaftlich Fuß zu fassen.“ erläuterte Uwe Albrecht, Bürgermeister für Wirtschaft, Arbeit und Digitales.

„Die Solo-Selbständigen haben ihre unternehmerische Schieflage nicht selbst verursacht, weswegen es unangemessen wäre, sie als sozial Hilfsbedürftige anzusehen. Das Zuschussprogramm zeigt die Wertschätzung diesem Personenkreis gegenüber.“ ergänzt Dr. Skadi Jennicke, Bürgermeisterin für Kultur.

Das Programm gewährt den berechtigten Antragstellern einen einmaligen Zuschuss von bis zu 2.000 Euro und ergänzt damit die Soforthilfe des Bundes, welche bis zu 9.000 Euro für laufende Sach- und Betriebskosten übernimmt, jedoch nicht den Ausfall von Unternehmerlohn auffängt.

Die Stadt stellt für das Programm insgesamt 5 Millionen Euro zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige im Haupterwerb und Einzelunternehmen ohne Angestellte, welche ihre Betriebsstätte und ihren Hauptwohnsitz in Leipzig haben. Antragsteller müssen plausibel darlegen, dass sie einen signifikanten Umsatzrückgang in 2020 (mindestens 20 Prozent), verglichen mit dem Vorjahresdurchschnitt, erwarten, den sie, trotz eigener Gegenmaßnahmen und Zuschüssen für Betriebsausgaben von Bund und Land, nicht auffangen können.

Im Folgejahr wird geprüft, ob sich der Umsatzeinbruch bestätigt hat. Die Antragsteller müssen sich entscheiden; eine doppelte Förderung durch „Leipzig hilft Solo-Selbstständigen“ und Arbeitslosengeld I oder II ist nicht möglich.

Alle Informationen zum Programm sind verfügbar über die Internetseite der Stadt Leipzig www.leipzig.de/soloprogramm. Ab Montag,18.05.2020, 9:00 Uhr, wird hier der Pfad zur Antragstellung veröffentlicht.

Registrierungen sind ab sofort bereits hier möglich: https://amt24.sachsen.de/registrierung.

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