Der Freistaat Sachsen hat grünes Licht zum Vertragsabschluss mit dem Bund über das 500 Millionen Euro Sofortausstattungsprogramm gegeben. Damit kann Kultusminister Christian Piwarz die Zusatzvereinbarung unterzeichnen. Es handelt sich um eine Ergänzung zum „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“. Damit stehen Sachsen zusätzlich 25 Millionen Euro Bundesmittel für mobile Endgeräte an den Schulen zur Verfügung. Die Gelder sollen durch eine Förderverordnung möglichst unkompliziert und bald an die Schulträger weitergegeben werden.

Das Sofortausstattungsprogramm des Bundes soll Schüler, die in ihrer häuslichen Situation über kein digitales Endgerät verfügen, mit einem solchen ausstatten. Das Programm leistet damit einen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit. Rechnerisch können damit rund 30.000 bis 40.000 Geräte angeschafft werden. Neben Laptops, Notebooks und Tablets sollen auch Software-Programme für das digitale Lernen einschließlich notwendiger Schulungen für Lehrer gefördert werden.

Die landesrechtliche Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms befindet sich derzeit in Erarbeitung. Bereits vorbereitet ist eine Förderverordnung, die mit den kommunalen Verbänden und den Spitzenverbänden der freien Schulträger abgestimmt wird. Das Kultusministerium zielt auf ein möglichst unbürokratisches Verfahren, damit den Schulen die Geräte zu Beginn des neuen Schuljahres zur Verfügung stehen.

Die Geräte werden von den Schulträgern beschafft, die diese den Schulen zur Verfügung stellen. Die Schulen vor Ort sollen entsprechend des jeweiligen Bedarfes darüber entscheiden, welchen Schülern die Geräte leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die Geräte bleiben im Eigentum des Schulträgers.

Hintergrund

Aufgrund der Corona-Pandemie kann Präsenzunterricht für die Mehrzahl der Schüler auf absehbare Zeit nur eingeschränkt stattfinden und muss durch digitale Angebote ergänzt werden. Um dies zu erreichen, haben sich Bund und Länder auf ein Sofortausstattungsprogramm in Höhe von 500 Mio. EUR geeinigt, mit dem eine Bereitstellung von mobilen Endgeräten für bedürftige Schüler sowie die notwendige Infrastruktur für die Erstellung professioneller online-Lehrangebote an den Schulen ermöglicht werden soll. Hierbei soll ein schnelles und einfaches Verfahren gewählt werden.

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