Im März hatte das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ein Förderprogramm zur Unterstützung von Einpendlern aus Sachsens Nachbarländern aufgelegt, nachdem Tschechien und Polen wegen der Corona-Pandemie die Grenzen für Berufspendler geschlossen hatten. Mehr als 1.100 tschechische und polnische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben den Unterbringungszuschuss bisher in Anspruch genommen; mehr als 1,8 Mio. Euro Unterstützung wurden bereits ausgezahlt.

Die Förderung von 40 Euro pro Nacht steht Beschäftigten aus dem medizinischen Bereich, der Pflege und der systemrelevanten Infrastruktur zu. Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig zieht eine positive Bilanz: „Die Arbeitskräfte aus unseren Nachbarländern leisten seit vielen Jahren wertvolle Arbeit in und für Sachsen. Wir konnten mit unserem Unterbringungszuschuss dazu beitragen, unser Gesundheitssystem, Pflegeeinrichtungen und weitere Bereiche der systemrelevanten Infrastruktur aufrechtzuerhalten. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen der Landesdirektion Sachsen für die schnelle Bearbeitung der Anträge.“

Da die strengen Einreisebeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie in Polen und Tschechien weitgehend aufgehoben sind, läuft die Förderung zum 31. Mai 2020 aus. Ab 1. Juni 2020 wird es keine Neubewilligungen mehr geben, eine rückwirkende Antragstellung ist bis 31. Mai 2020 möglich.

Hintergrund

In Sachsen arbeiten 10.466 Grenzgänger aus Polen und 9.134 aus Tschechien – sie wohnen in ihrem Heimatland und pendeln zur Arbeit. Ihre Zahl ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Ohne sie könnten viele Betriebe in der Region mangels Arbeitskräften nicht mehr produzieren, auch viele Krankenhäuser und Pflegeinrichtungen sind betroffen.

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