Der Aufenthalt in Deutschland ist für Inhaber ablaufender Schengen-Visa weiter möglich. Die Befreiung vom erforderlichen Aufenthaltstitel wurde nun bis zum 30. September verlängert. Dies geht aus der 2. Schengen-COVID-19-Pandemie-Verordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat hervor, die am 19. Juni in Kraft getreten ist (Bundesanzeiger AT 18.06.2020 V1).

Wie das Ordnungsamt mitteilt, betrifft die Regelung Ausländerinnen und Ausländer, die sich am 17. März 2020 mit einem gültigen Schengen-Visum im Bundesgebiet aufgehalten haben oder die im Zeitraum danach bis zum 19. Juni (Inkrafttreten dieser Verordnung) mit einem gültigen Schengen-Visum eingereist sind und sich jeweils am 30. Juni 2020 im Bundesgebiet aufhalten.

Weitere Infos zum Thema gibt es unter www.leipzig.de/auslaenderbehoerde oder über die dort genannten Hotlines.

Mittwoch, der 24. Juni 2020: Wenn ein Text der L-IZ in der Printausgabe der LVZ landet

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