„Nicht ohne uns über uns“ – so lautete der Leitspruch der bundesweiten Kampagne zum Bundesteilhabegesetz, den die Selbsthilfeverbände und Behindertenverbände genutzt haben. Menschen mit Behinderungen haben sehr oft die Erfahrung machen müssen, dass ohne sie über sie gesprochen wird und dann lebensrelevante Entscheidungen über ihr Leben, ihre Teilhabe und auch über ihre Hilfebedarfe getroffen werden.

Durch den Erlass einer Rechtsverordnung wird der Integrierte Teilhabeplan Sachsen (ITP) nun landesweit als Instrument der Bedarfsermittlung für die Leistungen der Eingliederungshilfe eingeführt und somit eine einheitliche Verfahrensweise der Träger der Eingliederungshilfe gewährleistet. Damit kommt der Freistaat dem Wunsch der Leistungsträger als auch der Leistungserbringer sowie der Verbände der Menschen mit Behinderung für ein landeseinheitliches Bedarfsermittlungsinstrument nach.

Sozial- und Gesundheitsministerin Petra Köpping erklärt: „Ich bin froh, dass wir in Sachsen mit dem Integrierten Teilhabeplan Sachsen einen unverzichtbaren Baustein für die Ermittlung von Bedarfen der Menschen mit Behinderungen gemeinsam erarbeiten konnten. Der ITP Sachsen wurde durch ein Institut entwickelt und modellhaft von den Landkreisen Nordsachsen und Erzgebirgskreis, der Landeshauptstadt Dresden und dem Kommunalen Sozialverband Sachsen erprobt.

Wir wünschen uns dadurch künftig nicht nur Verbesserungen für alle Menschen mit Behinderungen. Wir wollen auch Impulse setzen, damit sich die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in Sachsen vereinheitlichen und auch neue Leistungsformen entstehen können. Idealerweise sollen diese auch auf veränderte Rahmenbedingungen, ob im persönlichen Bereich oder im Sozialraum, reagieren können. Daran bemessen sich Chancengleichheit und Teilhabe.“

Der ITP Sachsen ist ein Instrument, mit dem die Unterstützung, die ein behinderter Mensch benötigt, um seinen Alltag eigenständig und selbstbestimmt zu gestalten und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, erfasst wird. Wünsche, Bedarfe und Ansprüche werden in einem persönlichen Gespräch miteinander erörtert und partizipativ ermittelt – auch bei erheblichen Kommunikationseinschränkungen, um eine dauerhafte Teilhabe in allen Lebensbereichen von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

Der ITP Sachsen hält verschiedene, standardisierte Erhebungs- und Dokumentationsbögen vor, die bedarfsabhängig genutzt werden, um ein umfassendes Bild im Rahmen der Bedarfsermittlung zu erhalten.

Montag, der 22. Juni 2020: Tödliche Unfälle überschatten den Tag

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